Alle unsere Zweigstellen, die sich außerhalb des Flughafenterminals befinden, bieten während der Geschäftszeiten einen kostenlosen Shuttle-Service vom und zum Flughafen an. Hier finden Sie Informationen, wie Sie zum Treffpunkt gelangen:
Wenn Sie Ihre Buchung über die offizielle Website von OK Mobility vorgenommen haben und Ihr Tarif dies zulässt, können Sie über den folgenden Link https://okmobility.com/es/rent/cancel eine Stornierung beantragen. Wenn Sie Ihre Buchung am Schalter oder in unserem Kundendienstzentrum vorgenommen haben, rufen Sie bitte die Nummer 971 126 880 an. Wenn Sie Ihre Buchung über einen Vermittler vorgenommen haben, müssen Sie sich bei diesem über das Verfahren zur Änderung oder Stornierung Ihrer Buchung informieren.
Wenn Sie über unsere offizielle Website okmobility.com, am Schalter oder in unserem Kundendienstzentrum gebucht haben, rufen Sie bitte 902 360 636 oder 971 126 880 an. Wenn Sie über einen Vermittler gebucht haben, müssen Sie sich mit diesem über das Verfahren zur Stornierung Ihrer Buchung in Verbindung setzen.
Alle unsere Zweigstellen, die sich außerhalb des Flughafenterminals befinden, bieten einen kostenlosen Shuttle-Service vom und zum Flughafen an. Hier finden Sie Informationen, wie Sie zum Treffpunkt gelangen.
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Alle Buchungen, die über die Website von OK Mobility vorgenommen werden, können an eine E-Mail-Adresse weitergeleitet werden. Sollten Sie die Buchung über einen Vermittler vorgenommen haben, wenden Sie sich bitte an diesen, um die Buchungsbestätigung zu beantragen.
Das E-Serviceangebot Vía Verde-Transponder ermöglicht die automatische Bezahlung der Vía Verde-Mautgebühren auf Autobahnen in Portugal.
In Portugal gibt es zwei Systeme zur Entrichtung der Mautgebühren: das herkömmliche System mit Schranken und Bezahlen am Schalter sowie das Portal-System mit elektronischer Mauterhebung (Multi Lane Free Flow - MLFF). In beiden Fällen gewährleistetVía Verde freie Fahrt, ohne sie aufgrund des Zahlungsvorgangs unterbrechen zu müssen.
Die bei der Benutzung mautpflichtiger Straßen angefallenen elektronischen Mautgebühren werden von OK Mobility automatisch von der vom Inhaber der Fahrzeugbuchung bereitgestellten Kreditkarte abgebucht. Die Abbuchung kann direkt bei der Rückgabe des Fahrzeugs oder innerhalb eines Zeitraums von 30 Tagen nach der Rückgabe erfolgen.
Die Kosten für dieses Serviceangebot belaufen sich auf 1,50 € zzgl. MwSt. pro Tag.
Im Fall, dass Sie nur über eine Debitkarte verfügen, müssen Sie eine unserer Abdeckungen (OK Premium Cover oder OK Premium International) vereinbaren, da die Selbstbeteiligung nur über eine Kreditkarte einbehalten werden kann.
Wie bereits vorher erwähnt, bieten wir Ihnen die Abdeckungen OPC und/oder CAR, die Sie als Kunde zusammen oder einzeln vereinbaren können. Wenn Sie die Abdeckung auf internationaler Ebene erweitern möchten, steht Ihnen der Abschluss von INT, der internationalen Zusatzabdeckung, zur Verfügung. Dieser Zusatz kann für die gesamte Mietdauer und/oder für bestimmte, vom Kunden bei der Buchung festgelegte Tage gezahlt werden. Es sei darauf verwiesen, dass der Kunde außerhalb der mit INT vereinbarten Zeiträume für eventuell auftretende Kosten aufzukommen hat.
Die Freigabe der Selbstbeteiligung und/oder der Kaution bzw. die Vorab-Autorisierung kann abhängig vom operativen Betrieb des jeweiligen, vom Mieter genutzten Geldinstituts im Zeitraum von 14 bis 31 Tagen erfolgen.
Auf den Balearen gibt es pro Anmietung keine Kilometerbegrenzung, auf dem Festland und in Melilla liegt die Kilometer-Obergrenze bei 300 km pro Tag (maximal3000 km pro Mietvertrag). Sollte diese Obergrenze überschritten oder das Fahrzeug nach Vertragsablauf weiter genutzt werden, wird ein zusätzlicher Aufschlag von 0,4 € / km, MwSt. inbegriffen, berechnet.
Die unbegrenzte Anzahl von Kilometern gilt auf den Balearen, auf den Kanaren und in Thessaloniki. In allen anderen Stores gilt die Kilometer-Obergrenze von 300 km / Tag mit einer Höchstgrenze von 3.000 km / Vertrag.
In unseren Stores bieten wir unseren Kunden die Möglichkeit, Kilometer-Pakete zu vereinbaren, wenn der Kunde bereits im Voraus weiß, dass er mehr als die im Vertrag vereinbarte Anzahl von Kilometern fahren wird:
Ja, mit unserer Abdeckung OK Premium Cover International können Sie auch nach Frankreich, Portugal und Andorra fahren.
Der Abschluss dieser Abdeckung ist NICHT vorgeschrieben, um Spanien zu verlassen. Auf Wunsch kann der Kunde unsere OPC und/oder CAR vereinbaren und damit die Abdeckung auf internationaler Ebene erweitern. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, am Schalter eine internationale Zusatzabdeckung (INT) abzuschließen, die außerhalb spanischen Territoriums die mit uns vereinbarte Abdeckung (OPC und/oder CAR) erweiternd ergänzt.
Wenn der Kunde dagegen die Abdeckung mit uns nicht vereinbaren will und lieber Selbstbeteiligung und Kaution einbehalten lässt, sollte er wissen, dass er im Fall eines “eventuellen” Unfalls und/oder Zwischenfalls mit dem Fahrzeug für die daraus entstehenden Kosten aufzukommen hat.
Zulässiges Territorium: Das Fahrzeug darf nur auf nationalem Territorium, innerhalb der Europäischen Union, in Andorra und Gibraltar gefahren werden, ausgenommen davon sind Bulgarien, Rumänien, Albanien und das Vereinigte Königreich. Bei grenzüberschreitenden Fahrten hat der Mieter die Zusatzabdeckung INTERNATIONAL (INT) abzuschließen, um eine Abdeckung im Schadensfall für sich selbst, gegebenenfalls die Passagiere und das eigene Fahrzeug zu gewährleisten (immer unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen und nicht verkehrswidrigen Benutzung). In jedem Fall muss der Mieter in Kenntnis über Voraussetzungen und Genehmigungen für Fahrten außerhalb des nationalen Territoriums sein und die entsprechenden Verträge dafür abschließen. Das Fahrzeug darf nicht an Bord eines Schiffes gebracht oder mit irgendeinem anderen Transportmittel befördert werden, außer es liegt dafür eine im Voraus erteilte schriftliche Genehmigung des Vermieters vor. Wir möchten Sie davon in Kenntnis setzen, dass einige unserer Fahrzeuge mit Geolokalisatoren ausgestattet sind. Sollte festgestellt werden, dass das zulässige Gebiet mit dem Fahrzeug verlassen wurde, wird dies als Nichteinhaltung des Vertrags erachtet und der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter Schadenersatz in Rechnung zu stellen, den vorliegenden Vertrag wegen Vertragsbruch durch den Mieter umgehend aufzulösen und entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten. Die dabei anfallenden Kosten sind in der Anlage aufgeführt.
Wir brauchen von Ihnen: Führerschein, gültigen und nach spanischem Recht anerkannten PA oder Pass und eine Kreditkarte auf den Namen des/der Hauptfahrers/in.
Die erforderlichen Unterlagen, um bei uns ein Fahrzeug mieten zu können, sind:
Beigefügt sind die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Absatz 3 festgelegten Voraussetzungen. Fahrer:
“3. Fahrer: Der Fahrzeugmieter und die Zusatzfahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und sind verpflichtet, einen europäischen Personalausweis oder Pass sowie einen Führerschein vorzulegen. Beide Dokumente müssen für die gesamte Mietdauer gültig, in physischem Format, gut lesbar, in gutem Zustand und nach spanischem Recht anerkannt sein. Für das Fahren in Spanien sind nach spanischem Recht gültige Führerscheine von EU- und EWR-Bürgern (Island, Liechtenstein und Norwegen) anerkannt. Von dritten Staaten ausgestellte Führerscheine werden anerkannt, wenn sie die Anforderungen von Artikel 21 der Verordnung über Kraftfahrzeugführer erfüllen; immer unter der Voraussetzung, dass der Führerschein gültig ist, dass der Inhaber das in Spanien erforderliche Mindestalter zum Erlangen eines gleichwertigen spanischen Führerscheins hat und dass nicht mehr als ein Zeitraum von höchstens sechs Monaten seit dem Erlangen des ordentlichen Wohnsitzes in Spanien durch den Inhaber vergangen ist. In allen anderen Fällen ist das Vorlegen eines internationalen Führerscheins zusammen mit dem im Herkunftsland ausgestellten gültigen Führerschein erforderlich. Für zusätzliche Informationen empfehlen wir die Webseite der Spanischen Verkehrsbehörde (DGT): DGT - Für das Führen eines Kraftfahrzeugs in Spanien gültige Führerscheine oder Sie wenden sich direkt an das Konsulat des Landes in Spanien, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Die Überprüfung vorzunehmen, ob sein Führerschein für das Fahren auf spanischem Staatsgebiet gültig ist, liegt in der Verantwortung des Kunden. Führerscheine in elektronischem oder digitalem Format werden bei offiziellen Anwendungen anerkannt, jedoch nicht in fotografischem Format oder als Kopie.”
Für das Mieten eines Fahrzeugs in Spanien, Italien, Portugal, Frankreich und Deutschland: Jede/r Fahrer/in muss mindestens 18 Jahre alt und Inhaber/in eines für die gesamte Mietdauer gültigen Führerscheins sein. Eine Mindestanzahl an Jahren im Besitz des Führerscheins ist nicht erforderlich. Ausgenommen davon sind Lastkraftwagen, für die ein Mindestalter von 20 Jahren und die Dauer von mindestens zwei Jahren im Besitz des Führerscheins verbindlich vorgeschrieben sind. Weiterhin müssen ein gültiger europäischer Personalausweis oder Pass vorgelegt werden. Für Junge Fahrer/innen im Alter von 18 bis 25 Jahren, beide Altersgrenzen inbegriffen, wird ein Aufschlag von 10 € pro Tag erhoben, mit einem Mindestbetrag von 24 € und einem Höchstbetrag von 300 €.
Für das Mieten eines Fahrzeugs in Griechenland und Malta: Jede/r Fahrer/in muss mindestens 21 Jahre alt und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines für den gesamten Mietzeitraum gültigen Führerscheins sein. Weiterhin ist die Vorlage eines gültigen europäischen Personalausweises oder Passes erforderlich. Für Junge Fahrer/innen im Alter von 21 bis 25 Jahren, beide Altersgrenzen inbegriffen, wird ein Aufschlag von 10 € pro Tag erhoben, mit einem Mindestbetrag von 24 € und einem Höchstbetrag von 300 €.
Denken Sie bitte daran, dass wir über verschiedene Fahrzeugtypen verfügen. Im Absatz 3, Voraussetzungen des Fahrers, erscheint das jeweilige Mindestalter, das bis auf wenige Ausnahmen bei 18 Jahren liegt, ohne dass eine Mindestdauer im Besitz des Führerscheins vorgeschrieben ist.
AUTO | ||||
LAND | MINDESTALTER | FÜHRERSCHEIN | MAXIMALES ALTER | EXTRA JUNGER FAHRER |
ALEMANIA | 18 | ohne Minimum | 18 - 25 beide inbegriffen | |
CROACIA | 18 | ohne Minimum | 18 - 25 beide inbegriffen | |
ESPAÑA | 18 | ohne Minimum | 18 - 25 beide inbegriffen | |
FRANCIA | 18 | ohne Minimum | 18 - 25 beide inbegriffen | |
GRECIA | 21 | Jahr mindestens | 21 - 25 beide inbegriffen | |
ITALIA | 18 | ohne Minimum | 18 - 25 beide inbegriffen | |
MALTA | 21 | Jahr mindestens | 71 | 21 - 25 beide inbegriffen |
MONTENEGRO | 19 | Jahr mindestens | 19 - 25 beide inbegriffen | |
PORTUGAL | 18 | ohne Minimum | 18 - 25 beide inbegriffen | |
SERBIA | 19 | Jahr mindestens | 19 - 25 beide inbegriffen | |
MOTORRÄDER | ||||
ESPAÑA | 18 | *A1 y A2 - ohne Minimum **B - 3 mindestens | 18 - 25 beide inbegriffen | |
ITALIA | 18 | 18 - 25 beide inbegriffen | ||
PORTUGAL | 18 | 18 - 25 beide inbegriffen | ||
CROACIA | 18 | 18 - 25 beide inbegriffen |
Der Betrag der Kaution hängt von der jeweiligen Fahrzeugkategorie ab. Die Kategorien sind in drei Gruppen unterteilt:
Grupo 1: franquicia de 900€ (MSMS, MSMP, MSAS, MSAP, MMMS, MMMP, MMAS, MMAP, MLMS, MLMP, MLAS, MLAP, ESMS, ESMP, ESAS, ESAP); franquicia de 1050€ (EMMS, EMMP, EMAP, EMAS, ELMS, ELMP, ELAS, ELAP) Kaution 100€ |
Grupo 2 : franquicia de 1200€ (CSMS, CSMP, CSAS, CSAP, CMMS, CMMP, CMAS, CMAP, CLMS, CLMP, CLAS, CLAP, WSMS, WSMP, WSAS, WSAP, WMMS, WMMP, WMAS, WMAP, WLMS , WLMP, WLAS, WLAP, PLMS, PSMP, PSAS, PSAP, PMMS, PMMP, PMAS, PMAP, PLMS, PLMP, PLAS, PLAP, SSMS, SSMP, SSAS, SSAP, SMMS, SMAS, TSMS, TSAS, KSMS, KSMP, KSAS, KSAP, KMMS, KMMP, KMAS, KMAP, KLMS, KLMP, KLAS, KLAP); franquicia de 1500€ (SLMS, SLAS, TSMP, TSAP, FSMS, FSMP, FSAS, FSAP, FMMS, FMMP, FMAS, FLMS, FLMP, FLAS, FLAP) Kaution 200€ |
Grupo 3 : franquicia de 1.800 € (SMMP, SMAP, TMMS, TMMP, TMAS, TMAP, TLMS, TLAS, VSMS, VSMP, VSAS, VSAP, VMMS, VMMP, VMAS, VMAP, VLMS, VLMP, VLAS, VLAP); franquicia de 2.000 € (SLMP, SLAP, TLMP, TLAP); franquicia de 2.500 € (FMAP, LSMS, LSMP, LSAS, LSAP, LMMS, LMMP, LMAS, LMAP, LLMS, LLMP, LLAS, LLAP). Kaution 200€ |
Gruppe 4: Selbstbeteiligung 4.000 € (SLAS, SLAX, SLHX, SLMP, SLAP, PMAX, PMAL, PLAL, PLAX, PLEX, FLAX, XLAX, TLAX) Bei Abschluss einer OPC-Abdeckung reduziert sich die Selbstbeteiligung in diesem Segment auf 25% bis zum Betrag von 1.000 €. Kaution 4000 € |
Gruppe 5: UNTERGRUPPE 5.1: Selbstbeteiligung von 250 € - 500 € (BMA1, BMA2, RMA2) UNTERGRUPPE 5.2: Selbstbeteiligung 500 € (BME2, BLA3) Kaution: 50 € |
Gruppe 6: Selbstbeteiligung 900 € (KLAS, KLMS, KMAS, KMMS, KSAS, KSMS, KTAS, KTMS, KXAS, KXAX, KXMS, KXMX) Bei Abschluss einer OPCV-Abdeckung reduziert sich die Selbstbeteiligung in diesem Segment auf 200 €. Kaution: 150€ |
Gruppe 7: Selbstbeteiligung 1.500 € für Fahrer über 25 Jahren, für Fahrer unter 25 Jahren beträgt die Selbstbeteiligung 2.500 €. Bei Abschluss einer OPCV-Abdeckung reduziert sich die Selbstbeteiligung in dieser Kategorie auf 500 €. Fahrer unter 25 Jahren können diese Abdeckung nicht vereinbaren. Kaution: 500 € |
Die Bezahlung aller Serviceleistungen erfolgt in unseren Stores mittels einer Kredit- oder Debitkarte. Bei einer Buchung über unsere Webseite kann die Bezahlung nur mittels einer Bankkarte vorgenommen werden. Der Einbehalt der Selbstbeteiligung ist nur über eine Kreditkarte möglich und die Freigabe der Selbstbeteiligung kann abhängig vom jeweiligen Geldinstitut zwischen 14 und 31 Tagen dauern. OK Mobility akzeptiert ausschließlich VISA-Kreditkarten und MASTERCARD.
Für alle anderen Anfragen wenden Sie sich bitte an unser Kundendienstzentrum.