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Ein Fahrzeug mieten
Häufig gestellte Fragen:Ein Fahrzeug mieten

Wir brauchen von Ihnen: Führerschein, gültigen und nach spanischem Recht anerkannten PA oder Pass und eine Kreditkarte auf den Namen des/der Hauptfahrers/in.

Die erforderlichen Unterlagen, um bei uns ein Fahrzeug mieten zu können, sind:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Führerschein und falls erforderlich ein internationaler Führerschein (je nach Herkunftsland)
  • Kredit- und/oder Debitkarte (letztere unterliegt den Geschäftsbedingungen) auf den Namen des/der Hauptfahrers/in

Beigefügt sind die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Absatz 3 festgelegten Voraussetzungen. Fahrer:
“3. Fahrer: Der Fahrzeugmieter und die Zusatzfahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und sind verpflichtet, einen europäischen Personalausweis oder Pass sowie einen Führerschein vorzulegen. Beide Dokumente müssen für die gesamte Mietdauer gültig, in physischem Format, gut lesbar, in gutem Zustand und nach spanischem Recht anerkannt sein. Für das Fahren in Spanien sind nach spanischem Recht gültige Führerscheine von EU- und EWR-Bürgern (Island, Liechtenstein und Norwegen) anerkannt. Von dritten Staaten ausgestellte Führerscheine werden anerkannt, wenn sie die Anforderungen von Artikel 21 der Verordnung über Kraftfahrzeugführer erfüllen; immer unter der Voraussetzung, dass der Führerschein gültig ist, dass der Inhaber das in Spanien erforderliche Mindestalter zum Erlangen eines gleichwertigen spanischen Führerscheins hat und dass nicht mehr als ein Zeitraum von höchstens sechs Monaten seit dem Erlangen des ordentlichen Wohnsitzes in Spanien durch den Inhaber vergangen ist. In allen anderen Fällen ist das Vorlegen eines internationalen Führerscheins zusammen mit dem im Herkunftsland ausgestellten gültigen Führerschein erforderlich. Für zusätzliche Informationen empfehlen wir die Webseite der Spanischen Verkehrsbehörde (DGT): DGT - Für das Führen eines Kraftfahrzeugs in Spanien gültige Führerscheine oder Sie wenden sich direkt an das Konsulat des Landes in Spanien, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Die Überprüfung vorzunehmen, ob sein Führerschein für das Fahren auf spanischem Staatsgebiet gültig ist, liegt in der Verantwortung des Kunden. Führerscheine in elektronischem oder digitalem Format werden bei offiziellen Anwendungen anerkannt, jedoch nicht in fotografischem Format oder als Kopie.”

Ja, mit unserer Abdeckung OK Premium Cover International können Sie auch nach Frankreich, Portugal und Andorra fahren. 

Der Abschluss dieser Abdeckung ist NICHT vorgeschrieben, um Spanien zu verlassen. Auf Wunsch kann der Kunde unsere OPC und/oder CAR vereinbaren und damit die Abdeckung auf internationaler Ebene erweitern. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, am Schalter eine internationale Zusatzabdeckung (INT) abzuschließen, die außerhalb spanischen Territoriums die mit uns vereinbarte Abdeckung (OPC und/oder CAR) erweiternd ergänzt.  

Wenn der Kunde dagegen die Abdeckung mit uns nicht vereinbaren will und lieber Selbstbeteiligung und Kaution einbehalten lässt, sollte er wissen, dass er im Fall eines “eventuellen” Unfalls und/oder Zwischenfalls mit dem Fahrzeug für die daraus entstehenden Kosten aufzukommen hat.

Zulässiges Territorium: Das Fahrzeug darf nur auf nationalem Territorium, innerhalb der Europäischen Union, in Andorra und Gibraltar gefahren werden, ausgenommen davon sind Bulgarien, Rumänien, Albanien und das Vereinigte Königreich. Bei grenzüberschreitenden Fahrten hat der Mieter die Zusatzabdeckung INTERNATIONAL (INT) abzuschließen, um eine Abdeckung im Schadensfall für sich selbst, gegebenenfalls die Passagiere und das eigene Fahrzeug zu gewährleisten (immer unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen und nicht verkehrswidrigen Benutzung). In jedem Fall muss der Mieter in Kenntnis über Voraussetzungen und Genehmigungen für Fahrten außerhalb des nationalen Territoriums sein und die entsprechenden Verträge dafür abschließen. Das Fahrzeug darf nicht an Bord eines Schiffes gebracht oder mit irgendeinem anderen Transportmittel befördert werden, außer es liegt dafür eine im Voraus erteilte schriftliche Genehmigung des Vermieters vor. Wir möchten Sie davon in Kenntnis setzen, dass einige unserer Fahrzeuge mit Geolokalisatoren ausgestattet sind. Sollte festgestellt werden, dass das zulässige Gebiet mit dem Fahrzeug verlassen wurde, wird dies als Nichteinhaltung des Vertrags erachtet und der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter Schadenersatz in Rechnung zu stellen, den vorliegenden Vertrag wegen Vertragsbruch durch den Mieter umgehend aufzulösen und entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten. Die dabei anfallenden Kosten sind in der Anlage aufgeführt.

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