Sie können ganz flexibel innerhalb unserer Geschäftszeiten das Fahrzeug vor der vereinbarten Zeit zurückgeben. Denken Sie bitte daran, dass es für nicht genutzte Tage keine Rückerstattung gibt.
Für die Benutzung der Autobahnen in der Schweiz ist eine Vignette erforderlich.
Seit 2023 kann man sich diese Vignette online ausstellen lassen. Da es sich um eine Serviceleistung außerhalb der Zuständigkeit von OK Mobility handelt,
müssen Sie sich selbst darum kümmern, wenn Sie dieses Land bereisen wollen.
In anderen Ländern wie Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Marokko oder Türkei, um nur einige zu nennen, kann die Grüne Karte erforderlich sein, um mit einem Fahrzeug aus einem anderen Land auf den Straßen zu fahren. Beachten Sie bitte, dass Sie mit unseren Mietfahrzeugen, abhängig von dem Land, in dem Sie es gemietet haben, nicht in bestimmte Länder reisen können. Um Genaueres über zulässiges Gebiet zu erfahren, empfehlen wir Ihnen die Überprüfung der AGB des Landes, in dem Sie mieten wollen. häftsbedingungen - OK MobilityAllgemeine Gesc
Mit dem Gesetz zur Nachhaltigkeit auf Formentera sind in den Sommermonaten Begrenzungen für die Einreise von Fahrzeugen auf die Insel festgelegt. Daher ist es nicht möglich, Ihr Mietfahrzeug von anderen Inseln oder von der Iberischen Halbinsel nach Formentera mitzunehmen.
Zum Glück hat OK Mobility einen Store am Flughafen Formentera und Sie können bei Ihrem Besuch auf der Insel während Ihrer Reise bestens mobil sein.
Mit einem Anruf bei +34 871 055 312 können Sie ganz flexibel das Fahrzeug in einem anderen unserer Stores zurückgeben. Der Preis dieser Serviceleistung unterliegt der Verfügbarkeit.
Nichts finden wir besser, als dass Sie mit unseren Fahrzeugen von einem Land ins andere fahren. In vielen unserer Länder können Sie dies ganz problemfrei tun, aber es gibt leider einige, in denen wir Ihnen das momentan nicht bieten können.
Wenn Sie eine Buchung vornehmen und die Rückgabe in einem anderen Land möglich ist, erscheint die Option zur Wahl des anderen Landes und Stores und dazu die zusätzlichen, perfekt aufgeschlüsselten Kosten. Sollte diese Option nicht erscheinen, liegt es daran, dass wir sie nicht bieten können.
OK Mobility macht‘s Ihnen leicht! In den meisten Ländern können Sie Ihr Auto ab 18 Jahre mieten. Denken Sie aber bitte daran, dass noch die Gebühr für junge Fahrer gilt.
Allerdings kann in einigen Ländern aufgrund der gültigen Gesetzgebung das Mindestalter höher sein. Ebenso können für bestimmte Fahrzeuge wie Motorräder, Nutzfahrzeuge oder Campervans zusätzliche Einschränkungen gelten. Wir empfehlen Ihnen, die Bedingungen des Landes, in dem Sie mieten wollen, und des gewünschten Fahrzeugs zu lesen. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen. 17.1. Jungfahrer Sie müssen das neue Namensschild des Landes, das Sie besuchen, mit sich führen.
Der Internationale Aufpreis erweitert Ihre Abdeckung, wenn Sie nationales Territorium des Landes, in dem sie gemietet haben, verlassen. Das ist Ihre Gewissheit, jederzeit abgedeckt zu sein! Vergessen Sie nicht, ihn zu vereinbaren, wenn Sie Ihr Mietfahrzeug abholen.
Ändern sich Ihre Pläne unterwegs und Sie müssen ihn hinzufügen, rufen Sie bitte unsere Buchungsabteilung innerhalb der Geschäftszeiten (Mo-Fr von 8 bis 22.30 Uhr, Sa-So von 8 bis 22 Uhr) an und lassen sich von ihnen helfen. Oder Sie können auch den am nächsten gelegenen Store aufsuchen.
Na klar! Seien Sie so mobil, wie Sie wollen, aber überprüfen Sie bitte vor dem Losfahren, ob sich das Land, das Sie besuchen wollen, in den erlaubten Zonen des Landes, in dem Sie gemietet haben, befindet und ob in Ihrem Mietvertrag alle eventuell anfallenden Gebühren enthalten sind. So sind Sie immer abgesichert und vor Überraschungen sicher.
Innerhalb der EU können Sie in andere Länder reisen, aber überprüfen Sie bitte die AGB des Landes, in dem Sie mieten wollen.
Es können zusätzliche Kosten bei der Reise in ein anderes Land anfallen. Die Tarife entnehmen Sie bitte den AGB. llgemeine Geschäftsbedingungen - OK MobilityA
Ja, es fallen immer zusätzliche Kosten an.
Das Mieten von Motorrädern mit dem Führerschein Klasse B ist gesetzlich geregelt. Personen im Besitz eines mindestens 3 Jahre alten Führerscheins Klasse B können Motorräder der Klasse A1 fahren. Autofahrer können Motorräder bis zu einem Hubraum von 125 cm³ fahren.
Unter diesen Voraussetzungen können Sie unsere Kategorien BMA2 oder BME2 mieten.
Bei OK Mobility lieben wir Mobilsein, ganz unabhängig vom Alter. Wir setzen nicht gern Grenzen. Allerdings können in einigen Ländern, in denen wir präsent sind, Beschränkungen bestehen.
Wir empfehlen Ihnen, die AGB Ihres jeweiligen Reiselandes zu überprüfen. Bei denen, wo es eine Beschränkung gibt, ist dies eindeutig ausgewiesen. lgemeine Geschäftsbedingungen - OK MobilityAl
Gültigkeit besteht nur mit einem Stempel. Lassen Sie ihn daher bei Verlängerung abstempeln. Das dient der Vermeidung eventueller Betrugsfälle.
Bei der Anmietung in einem anderen Land sollten Sie sich genau über die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen zum Fahren informieren. OK Mobility hat geltenden Rechtsvorgaben zu folgen und daher die Vorlage der vorgeschriebenen Dokumente zu verlangen.
Innerhalb der EU und in Ländern mit bilateralen Abkommen kann die Vorlage von PA oder Pass und Ihres Führerscheins ausreichen (alles vom selben Land). Andere Länder allerdings verlangen zusätzlich einen Internationalen Führerschein (gültig ist nur das im Herkunftsland ausgestellte und abgeholte, physische Dokument) oder beglaubigte Übersetzungen. Wir empfehlen Ihnen, sich vor dem Buchen genau über die Voraussetzungen zum Fahren in dem Land zu informieren, das Sie besuchen möchten.
Wir brauchen von Ihnen: Führerschein, gültigen und nach spanischem Recht anerkannten PA oder Pass und eine Kreditkarte auf den Namen des/der Hauptfahrers/in.
Die erforderlichen Unterlagen, um bei uns ein Fahrzeug mieten zu können, sind:
Beigefügt sind die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Absatz 3 festgelegten Voraussetzungen. Fahrer:
“3. Fahrer: Der Fahrzeugmieter und die Zusatzfahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und sind verpflichtet, einen europäischen Personalausweis oder Pass sowie einen Führerschein vorzulegen. Beide Dokumente müssen für die gesamte Mietdauer gültig, in physischem Format, gut lesbar, in gutem Zustand und nach spanischem Recht anerkannt sein. Für das Fahren in Spanien sind nach spanischem Recht gültige Führerscheine von EU- und EWR-Bürgern (Island, Liechtenstein und Norwegen) anerkannt. Von dritten Staaten ausgestellte Führerscheine werden anerkannt, wenn sie die Anforderungen von Artikel 21 der Verordnung über Kraftfahrzeugführer erfüllen; immer unter der Voraussetzung, dass der Führerschein gültig ist, dass der Inhaber das in Spanien erforderliche Mindestalter zum Erlangen eines gleichwertigen spanischen Führerscheins hat und dass nicht mehr als ein Zeitraum von höchstens sechs Monaten seit dem Erlangen des ordentlichen Wohnsitzes in Spanien durch den Inhaber vergangen ist. In allen anderen Fällen ist das Vorlegen eines internationalen Führerscheins zusammen mit dem im Herkunftsland ausgestellten gültigen Führerschein erforderlich. Für zusätzliche Informationen empfehlen wir die Webseite der Spanischen Verkehrsbehörde (DGT): DGT - Für das Führen eines Kraftfahrzeugs in Spanien gültige Führerscheine oder Sie wenden sich direkt an das Konsulat des Landes in Spanien, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Die Überprüfung vorzunehmen, ob sein Führerschein für das Fahren auf spanischem Staatsgebiet gültig ist, liegt in der Verantwortung des Kunden. Führerscheine in elektronischem oder digitalem Format werden bei offiziellen Anwendungen anerkannt, jedoch nicht in fotografischem Format oder als Kopie.”
Ja, mit unserer Abdeckung OK Premium Cover International können Sie auch nach Frankreich, Portugal und Andorra fahren.
Der Abschluss dieser Abdeckung ist NICHT vorgeschrieben, um Spanien zu verlassen. Auf Wunsch kann der Kunde unsere OPC und/oder CAR vereinbaren und damit die Abdeckung auf internationaler Ebene erweitern. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, am Schalter eine internationale Zusatzabdeckung (INT) abzuschließen, die außerhalb spanischen Territoriums die mit uns vereinbarte Abdeckung (OPC und/oder CAR) erweiternd ergänzt.
Wenn der Kunde dagegen die Abdeckung mit uns nicht vereinbaren will und lieber Selbstbeteiligung und Kaution einbehalten lässt, sollte er wissen, dass er im Fall eines “eventuellen” Unfalls und/oder Zwischenfalls mit dem Fahrzeug für die daraus entstehenden Kosten aufzukommen hat.
Zulässiges Territorium: Das Fahrzeug darf nur auf nationalem Territorium, innerhalb der Europäischen Union, in Andorra und Gibraltar gefahren werden, ausgenommen davon sind Bulgarien, Rumänien, Albanien und das Vereinigte Königreich. Bei grenzüberschreitenden Fahrten hat der Mieter die Zusatzabdeckung INTERNATIONAL (INT) abzuschließen, um eine Abdeckung im Schadensfall für sich selbst, gegebenenfalls die Passagiere und das eigene Fahrzeug zu gewährleisten (immer unter der Voraussetzung einer ordnungsgemäßen und nicht verkehrswidrigen Benutzung). In jedem Fall muss der Mieter in Kenntnis über Voraussetzungen und Genehmigungen für Fahrten außerhalb des nationalen Territoriums sein und die entsprechenden Verträge dafür abschließen. Das Fahrzeug darf nicht an Bord eines Schiffes gebracht oder mit irgendeinem anderen Transportmittel befördert werden, außer es liegt dafür eine im Voraus erteilte schriftliche Genehmigung des Vermieters vor. Wir möchten Sie davon in Kenntnis setzen, dass einige unserer Fahrzeuge mit Geolokalisatoren ausgestattet sind. Sollte festgestellt werden, dass das zulässige Gebiet mit dem Fahrzeug verlassen wurde, wird dies als Nichteinhaltung des Vertrags erachtet und der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter Schadenersatz in Rechnung zu stellen, den vorliegenden Vertrag wegen Vertragsbruch durch den Mieter umgehend aufzulösen und entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten. Die dabei anfallenden Kosten sind in der Anlage aufgeführt.