Die Mietbedingungen
Für die Ausstellung einer Rechnung auf den Namen eines Unternehmens registrieren Sie sich bitte bei Club OK und fordern diese dann unter der Rubrik "Meine Rechnungen" an.
Die Bezahlung Ihrer Buchung können Sie mit Visa, American Express, Bitcoin und Amazon Pay vornehmen. Und zusätzlich steht Ihnen die Option Scalapay zur Verfügung, mit der Sie die Bezahlung Ihres Mietbetrags zinslos auf drei Monate aufteilen können.
Im Fall, dass Sie nur über eine Debitkarte verfügen, müssen Sie eine unserer Abdeckungen (OK Premium Cover oder OK Premium International) vereinbaren, da die Selbstbeteiligung nur über eine Kreditkarte einbehalten werden kann.
Wie bereits vorher erwähnt, bieten wir Ihnen die Abdeckungen OPC und/oder CAR, die Sie als Kunde zusammen oder einzeln vereinbaren können. Wenn Sie die Abdeckung auf internationaler Ebene erweitern möchten, steht Ihnen der Abschluss von INT, der internationalen Zusatzabdeckung, zur Verfügung. Dieser Zusatz kann für die gesamte Mietdauer und/oder für bestimmte, vom Kunden bei der Buchung festgelegte Tage gezahlt werden. Es sei darauf verwiesen, dass der Kunde außerhalb der mit INT vereinbarten Zeiträume für eventuell auftretende Kosten aufzukommen hat.
Die Höhe der Kaution variiert je nach Fahrzeugkategorie, siehe allgemeine Bedingungen.
Die Freigabe der Selbstbeteiligung und/oder der Kaution bzw. die Vorab-Autorisierung kann abhängig vom operativen Betrieb des jeweiligen, vom Mieter genutzten Geldinstituts im Zeitraum von 14 bis 31 Tagen erfolgen.
Wenn Sie über unsere offizielle Website okmobility.com, am Schalter oder in unserem Kundendienstzentrum gebucht haben, Ihr Fahrzeug abgeholt haben und Ihren Vertrag verlängern möchten, können Sie uns unter den Telefonnummern 871 055 312 kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass Vertragsverlängerungen von der Verfügbarkeit und zusätzlichen Kosten abhängig sein können.
Wenn Sie bei einem Vermittler gebucht haben, müssen Sie das Fahrzeug am vorgesehenen Datum und zur vorgesehenen Uhrzeit zurückgeben und eine neue Buchung vornehmen.
Wenn Sie Ihren laufenden Mietvertrag verlängern möchten, setzen Sie sich bitte mit unserem Telefonischen Service unter der Nummer 871 055 312 in Verbindung. Denken Sie bitte daran, dass wir Mietverträge nur bei Buchung über unsere Webseite www.okmobility.com verlängern können.
Wenn Sie ein Extra zu Ihrer Miete hinzufügen möchten, füllen Sie bitte das Formular aus.
Wir brauchen von Ihnen: Führerschein, gültigen und nach spanischem Recht anerkannten PA oder Pass und eine Kreditkarte auf den Namen des/der Hauptfahrers/in.
Die erforderlichen Unterlagen, um bei uns ein Fahrzeug mieten zu können, sind:
Beigefügt sind die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Absatz 3 festgelegten Voraussetzungen. Fahrer:
“3. Fahrer: Der Fahrzeugmieter und die Zusatzfahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und sind verpflichtet, einen europäischen Personalausweis oder Pass sowie einen Führerschein vorzulegen. Beide Dokumente müssen für die gesamte Mietdauer gültig, in physischem Format, gut lesbar, in gutem Zustand und nach spanischem Recht anerkannt sein. Für das Fahren in Spanien sind nach spanischem Recht gültige Führerscheine von EU- und EWR-Bürgern (Island, Liechtenstein und Norwegen) anerkannt. Von dritten Staaten ausgestellte Führerscheine werden anerkannt, wenn sie die Anforderungen von Artikel 21 der Verordnung über Kraftfahrzeugführer erfüllen; immer unter der Voraussetzung, dass der Führerschein gültig ist, dass der Inhaber das in Spanien erforderliche Mindestalter zum Erlangen eines gleichwertigen spanischen Führerscheins hat und dass nicht mehr als ein Zeitraum von höchstens sechs Monaten seit dem Erlangen des ordentlichen Wohnsitzes in Spanien durch den Inhaber vergangen ist. In allen anderen Fällen ist das Vorlegen eines internationalen Führerscheins zusammen mit dem im Herkunftsland ausgestellten gültigen Führerschein erforderlich. Für zusätzliche Informationen empfehlen wir die Webseite der Spanischen Verkehrsbehörde (DGT): DGT - Für das Führen eines Kraftfahrzeugs in Spanien gültige Führerscheine oder Sie wenden sich direkt an das Konsulat des Landes in Spanien, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Die Überprüfung vorzunehmen, ob sein Führerschein für das Fahren auf spanischem Staatsgebiet gültig ist, liegt in der Verantwortung des Kunden. Führerscheine in elektronischem oder digitalem Format werden bei offiziellen Anwendungen anerkannt, jedoch nicht in fotografischem Format oder als Kopie.”