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Ein Fahrzeug mieten
Häufig gestellte Fragen:Ein Fahrzeug mieten

Für das Mieten eines Fahrzeugs in Spanien, Italien, Portugal, Frankreich und Deutschland: Jede/r Fahrer/in muss mindestens 18 Jahre alt und Inhaber/in eines für die gesamte Mietdauer gültigen Führerscheins sein. Eine Mindestanzahl an Jahren im Besitz des Führerscheins ist nicht erforderlich. Ausgenommen davon sind Lastkraftwagen, für die ein Mindestalter von 20 Jahren und die Dauer von mindestens zwei Jahren im Besitz des Führerscheins verbindlich vorgeschrieben sind. Weiterhin müssen ein gültiger europäischer Personalausweis oder Pass vorgelegt werden. Für Junge Fahrer/innen im Alter von 18 bis 25 Jahren, beide Altersgrenzen inbegriffen, wird ein Aufschlag von 10 € pro Tag erhoben, mit einem Mindestbetrag von 24 € und einem Höchstbetrag von 300 €.

Für das Mieten eines Fahrzeugs in Griechenland und Malta: Jede/r Fahrer/in muss mindestens 21 Jahre alt und seit mindestens einem Jahr im Besitz eines für den gesamten Mietzeitraum gültigen Führerscheins sein. Weiterhin ist die Vorlage eines gültigen europäischen Personalausweises oder Passes erforderlich. Für Junge Fahrer/innen im Alter von 21 bis 25 Jahren, beide Altersgrenzen inbegriffen, wird ein Aufschlag von 10 € pro Tag erhoben, mit einem Mindestbetrag von 24 € und einem Höchstbetrag von 300 €.

Denken Sie bitte daran, dass wir über verschiedene Fahrzeugtypen verfügen. Im Absatz 3, Voraussetzungen des Fahrers, erscheint das jeweilige Mindestalter, das bis auf wenige Ausnahmen bei 18 Jahren liegt, ohne dass eine Mindestdauer im Besitz des Führerscheins vorgeschrieben ist.

AUTO
LANDMINDESTALTERFÜHRERSCHEINMAXIMALES ALTEREXTRA JUNGER FAHRER
ALEMANIA18ohne Minimum 18 - 25 beide inbegriffen
CROACIA18ohne Minimum 18 - 25 beide inbegriffen
ESPAÑA18ohne Minimum 18 - 25 beide inbegriffen
FRANCIA18ohne Minimum 18 - 25 beide inbegriffen
GRECIA21Jahr mindestens 21 - 25 beide inbegriffen
ITALIA18ohne Minimum 18 - 25 beide inbegriffen
MALTA21Jahr mindestens7121 - 25 beide inbegriffen
MONTENEGRO19Jahr mindestens 19 - 25 beide inbegriffen
PORTUGAL18ohne Minimum 18 - 25 beide inbegriffen
SERBIA19Jahr mindestens 19 - 25 beide inbegriffen
MOTORRÄDER
ESPAÑA18

*A1 y A2 - ohne Minimum

**B - 3 mindestens

 18 - 25 beide inbegriffen
ITALIA18 18 - 25 beide inbegriffen
PORTUGAL18 18 - 25 beide inbegriffen
CROACIA18 18 - 25 beide inbegriffen

Wir brauchen von Ihnen: Führerschein, gültigen und nach spanischem Recht anerkannten PA oder Pass und eine Kreditkarte auf den Namen des/der Hauptfahrers/in.

Die erforderlichen Unterlagen, um bei uns ein Fahrzeug mieten zu können, sind:

  • Gültiger Personalausweis oder Pass
  • Führerschein und falls erforderlich ein internationaler Führerschein (je nach Herkunftsland)
  • Kredit- und/oder Debitkarte (letztere unterliegt den Geschäftsbedingungen) auf den Namen des/der Hauptfahrers/in

Beigefügt sind die in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Absatz 3 festgelegten Voraussetzungen. Fahrer:
“3. Fahrer: Der Fahrzeugmieter und die Zusatzfahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und sind verpflichtet, einen europäischen Personalausweis oder Pass sowie einen Führerschein vorzulegen. Beide Dokumente müssen für die gesamte Mietdauer gültig, in physischem Format, gut lesbar, in gutem Zustand und nach spanischem Recht anerkannt sein. Für das Fahren in Spanien sind nach spanischem Recht gültige Führerscheine von EU- und EWR-Bürgern (Island, Liechtenstein und Norwegen) anerkannt. Von dritten Staaten ausgestellte Führerscheine werden anerkannt, wenn sie die Anforderungen von Artikel 21 der Verordnung über Kraftfahrzeugführer erfüllen; immer unter der Voraussetzung, dass der Führerschein gültig ist, dass der Inhaber das in Spanien erforderliche Mindestalter zum Erlangen eines gleichwertigen spanischen Führerscheins hat und dass nicht mehr als ein Zeitraum von höchstens sechs Monaten seit dem Erlangen des ordentlichen Wohnsitzes in Spanien durch den Inhaber vergangen ist. In allen anderen Fällen ist das Vorlegen eines internationalen Führerscheins zusammen mit dem im Herkunftsland ausgestellten gültigen Führerschein erforderlich. Für zusätzliche Informationen empfehlen wir die Webseite der Spanischen Verkehrsbehörde (DGT): DGT - Für das Führen eines Kraftfahrzeugs in Spanien gültige Führerscheine oder Sie wenden sich direkt an das Konsulat des Landes in Spanien, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Die Überprüfung vorzunehmen, ob sein Führerschein für das Fahren auf spanischem Staatsgebiet gültig ist, liegt in der Verantwortung des Kunden. Führerscheine in elektronischem oder digitalem Format werden bei offiziellen Anwendungen anerkannt, jedoch nicht in fotografischem Format oder als Kopie.”

Dieses Dokument wird an unsere Kundenbetreuung geschickt.

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