ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ABONNEMENTVERTRÄGE
Die vorliegenden ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR ABONNEMENTMIETVERTRÄGE VON FAHRZEUGEN (nachstehend „AGB") gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen KTIRI RENT A CAR PORTUGAL S.A (nachstehend „OK MOBILITY" oder „Vermieter") und dem zahlungsleistenden Mieter (im Folgenden „Mieter"). Aufgrund dieses Vertrages gewährt der Vermieter dem Mieter die Nutzung eines Fahrzeugs (nachstehend „Fahrzeug“) für die im Abonnement-Mietvertrag (nachstehend „Vertrag“) bestimmten Einzelheiten über die Dauer, Preisvereinbarung und sonstigen Bedingungen, der in den Räumlichkeiten des Vermieters geschlossen und unterzeichnet wird. Im Falle einer Abweichung zwischen dem Inhalt der AGB und den von den Parteien im Einzelnen vereinbarten Bedingungen gilt der Wortlaut der AGB.
1. - GEGENSTAND DES VERTRAGES.
1.1. Gegenstand dieses Vertrages ist die Vermietung eines Fahrzeuges entsprechend der im Zuge der Reservierung vom Mieter gewählten Fahrzeugkategorie. Der Mieter übernimmt ab dem Zeitpunkt der Übergabe und bis zur Rückgabe des Fahrzeugs an den Vermieter entsprechend den mit dem Mieter vertraglich vereinbarten Übergabe- und Rückgabedaten jedwede Haftungsansprüche aufgrund des Besitzes und der Nutzung des Fahrzeugs.
1.2. Ab dem Zeitpunkt der Reservierung behält sich der Vermieter für die Vorbereitung des vom Mieter gewählten Fahrzeugs und dessen Übergabe am gewählten Abholstandort eine Mindestfrist von 10 Tagen vor.
1.3. Der Mieter erklärt, dass er das Fahrzeug in einem für den ordnungsgemäßen Betrieb einwandfreien Wartungszustand, im sauberen Zustand sowie mit Karosserie, Polsterung, Reifen, Scheinwerfern und Zubehör in gutem Gebrauchszustand erhalten hat und ihm alle für das Führen des Fahrzeugs erforderlichen Unterlagen übergeben wurden. Der Mieter verpflichtet sich zur Erstattung aller aufgrund von ihm zu vertretenden Umständen beschädigten oder abhandengekommenen Fahrzeugelemente und übernimmt sämtliche Aufwendungen, die dem Vermieter aufgrund der unmittelbaren Nutzung durch vom Mieter zu vertretende Umstände entstehen.
1.4. Der KUNDE erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass das Mietfahrzeug mit dem Logo und Werbung von OK MOBILITY gekennzeichnet ist und verpflichtet sich, die entsprechenden Aufkleber während der gesamten Mietdauer am Fahrzeug zu belassen.
1.5. Nach Ablauf des Mietvertrages hat der Mieter alle persönlichen Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen. Der Vermieter ist von jedweder Haftung für im Fahrzeug hinterlassene oder abhandengekommene Gegenstände befreit.
2. - VERTRAGSDAUER.
2.1. Die Laufzeit der Kategorie des Abonnementvertrags bestimmt sich nach der bei der Fahrzeugreservierung gewählten Vertragsdauer. Die Vertragsdauer wird im Mietvertrag bestimmt und hängt von der gewählten Fahrzeugkategorie und deren Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Anmietung ab.
2.2. Eine vorzeitige Kündigung oder Rückgabe des Fahrzeugs vor Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt den Mieter nicht zu einer Rückerstattung oder einer Minderung der geleisteten Zahlung. Gegebenenfalls entrichtet der Mieter darüber hinaus eine Vertragsstrafe in Höhe von zwei Monatsmieten. Im Falle der Rückgabe des Fahrzeugs im vorletzten Monat der Vertragslaufzeit wird dem Mieter nur der ausstehende Monat in Rechnung gestellt.
2.3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, dem Mieter das Fahrzeug jederzeit zu entziehen, mit der alleinigen Verpflichtung, ihm den eventuellen Restsaldo der bereits geleisteten Zahlungen zu seinen Gunsten gemäß den Vertragsbedingungen zu erstatten oder das Fahrzeug durch ein anderes gleichwertiges Fahrzeug zu ersetzen. Sofern die Entziehung des Fahrzeugs aufgrund der Nichteinhaltung der AGB oder der von den Parteien im Einzelnen bestimmten vertraglichen Vereinbarungen erfolgt, hat der Vermieter das Recht auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
2.4. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug an dem im Vertrag vereinbarten Standort, Datum und Uhrzeit an den Vermieter zurückzugeben. Sofern das Fahrzeug an einem anderem Store-Standort als dem ursprünglichen Übergabestore zurückgegeben wird, behält sich der Vermieter das Recht auf die Erhebung einer Gebühr für die hierdurch entstehenden zusätzlichen Aufwendungen.
2.5. Der Mietvertrag gilt erst als beendet, wenn das Fahrzeug, die Fahrzeugpapiere, das Zubehör und die Schlüssel an OK MOBILITY übergeben worden sind.
2.6. Wird das Fahrzeug bei Vertragsende nicht zurückgegeben, wird unverzüglich Anzeige gegen den Mieter erstattet. Der Vermieter behält sich das Recht vor, alle erforderlichen rechtlichen und logistischen Maßnahmen zur Wiedererlangung des Fahrzeugs zu ergreifen. Diesbezügliche Aufwendungen gehen ausnahmslos zu Lasten des Mieters. Im Falle einer Panne oder eines Unfalls außerhalb des vereinbarten Mietzeitraums übernimmt der Mieter die alleinige und unmittelbare ausnahmslose und unbeschränkte Haftung für Aufwendungen, Schäden und Reparaturen am Mietfahrzeug sowie für eventuelle Schäden Dritter.
3. - ÄNDERUNGEN DES VERTRAGES.
3.1. Der Mieter kann die im Mietvertrag vereinbarte Laufzeit oder die Kategorie des Fahrzeugs nach Ablauf der ersten drei Monate des Abonnements ändern.
3.2. Sofern die Änderung eine Verkürzung der Gesamtmietdauer darstellt, verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung des Differenzbetrags zur ursprünglichen Abogebühr.
3.3. Sofern der Mieter eine Änderung der Kategorie des zugewiesenen Fahrzeugs wünscht, behält sich der Vermieter das Recht vor, für den Bearbeitungsaufwand für den neuen Vertrag sowie die Entgegennahme und Übergabe des neuen Fahrzeugs eine Gebühr zu erheben.
4. - FAHRER.
4.1. Der Mieter und die zusätzlichen Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen europäischen Personalausweis oder Reisepass sowie einen Führerschein vorlegen. Beide Dokumente müssen jeweils für die gesamte Mietdauer in physischem Format vorliegen, lesbar, in ordnungsgemäßem Zustand und nach der spanischen Gesetzgebung anerkannt sein. Nach den gesetzlichen Vorschriften sind gültige Führerscheine von EU- und ERW-Bürgern (Island, Liechtenstein und Norwegen) für das Führen von Fahrzeugen in Spanien anerkannt. In Drittländern ausgestellte Führerscheine berechtigen zum Führen von Fahrzeugen in Spanien, sofern sie den Vorschriften des Art. 21 der nationalen Fahrerlaubnis-Verordnung [Reglamento General de Conductores] entsprechen, in Kraft sind, der Inhaber das für den Erwerb eines Führerscheins in Spanien vorgeschriebene Mindestalter hat und der Erwerb seines regelmäßigen Wohnsitzes in Spanien vor nicht mehr als sechs Monaten erfolgte. Andernfalls ist ein internationaler Führerschein zusammen mit dem im Herkunftsland ausgestellten gültigen Führerschein vorzulegen. Für weitere Informationen empfehlen wir, die Website der spanischen Verkehrsbehörde (Dirección General de Tráfico, DGT) hinsichtlich der in Spanien zulässigen Führerscheine zu konsultieren: “DGT - Permisos válidos para conducir en España“ oder sich direkt an das in Spanien zuständige Konsulat des Ausstellungslandes zu wenden. Der Kunde trägt die alleinige Sorge für die Überprüfung der Gültigkeit seines Führerscheins für das Führen von Fahrzeugen in Spanien. Führerscheine werden in elektronischem oder digitalem Format in den offiziellen Anwendungen akzeptiert, jedoch nicht in fotografischem Format oder als Kopie.
4.2. Der Mieter muss bei Abholung des Fahrzeugs eine auf ihn ausgestellte Kredit- oder Debitkarte (VISA, AMERICAN EXPRESS oder MASTERCARD) vorlegen.
5. - WARTUNG UND REPARATUR DES FAHRZEUGS.
5.1. Es ist dem Mieter ausdrücklich untersagt, die technischen Merkmale des Fahrzeugs, die Ausstattung oder das äußere und/oder innere Erscheinungsbild zu verändern. Im Falle einer unbefugten Veränderung verpflichtet sich der Mieter zur Begleichung aller Aufwendungen für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Fahrzeugs sowie einer Entschädigung für die Tage der Standzeit des Fahrzeugs entsprechend dem Tagesmietpreis.
5.2. Der normale mechanische Verschleiß des Fahrzeugs geht zu Lasten des Vermieters. Aufwendungen für die Wartung und Reparatur des Fahrzeugs während der Mietzeit gehen zu Lasten des Vermieters, sofern diese auf den normalen Verschleiß zurückzuführen sind. Der Vermieter stellt dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, sofern das Fahrzeug aufgrund erforderlicher Reparaturen zeitweise außer Betrieb gesetzt werden muss. Das entsprechende Fahrzeug wird am nächstgelegenen Store-Standort übergeben. Wenn der Fahrzeugschaden auf Fahrlässigkeit, Verstöße oder unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter zurückzuführen ist, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Stellung eines Ersatzfahrzeugs zu verweigern und den Mietvertrag aufgrund der Vertragsverletzung seitens des Mieters fristlos zu kündigen und entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten.
5.3. Werkstattreparaturen oder der Einbau von Ersatzteilen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Reparaturaufwendungen werden nur nach vorheriger Zustimmung und Genehmigung des Kostenvoranschlags sowie der mit der Reparatur beauftragten Werkstatt erstattet. Sofern eine solche ausdrückliche und schriftliche Zustimmung nicht vorliegt, haftet der Mieter ausschließlich für die entsprechenden Werkstatt- und Ersatzteilaufwendungen.
5.4. Schäden am Fahrzeug sowie der Verschleiß von Teilen werden von Fachpersonal überprüft und begutachtet. Der Vermieter behält sich hinsichtlich jedes Vorkommnisses und gegebener Nutzung des Fahrzeugs das Recht vor, eine gutachtliche Überprüfung des Fahrzeugzustands vorzunehmen.
6. - VERSICHERUNGSDECKUNG.
6.1. Im Abonnementvertrag eingeschlossen sind eine Dritthaftpflichtversicherung und die Versicherungsdeckung OK PREMIUM COVER. Diese Deckungsmodalität umfasst Räder und Scheiben, die Befreiung von der Selbstbeteiligung, die in der „Tabla de Precios de Daños, Robos y/o Pérdidas y Servicios Relacionados“ [Preistabelle für Schäden, Diebstahl und/oder Verlust und damit verbundene Dienstleistungen] enthaltenen Einzelheiten sowie die Gebührenbefreiung für die Schadenregulierung.
6.2. Dieser Versicherungsschutz gilt ausschließlich für das spanische Hoheitsgebiet und umfasst eine24-Stunden-Pannenhilfe [„Asistencia en carretera“] unter der Telefonnummer +351 215 569 827, den Tausch bzw. Ersatz des verunfallten Fahrzeugs sowie die Pannenhilfe durch einen in kürzest möglicher Zeit vor Ort verfügbaren Abschleppwagen (nicht anwendbar, sofern der Unfall infolge von Fahrlässigkeit oder unsachgemäßer Nutzung durch den Mieter, Unfall oder Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs aufgrund eines mit dem Fahrzeug begangenen Verbrechens oder Vergehens) zustande kam. Für die Pannenhilfe außerhalb der Landesgrenzen ist eine grenzüberschreitende Zusatzpolice („Cruce transfronterizo, INT) abzuschließen. Sofern die oben bezeichnete Versicherungsdeckung nicht abgeschlossen wurde, trägt der Mieter für Fahrten außerhalb des spanischen Hoheitsgebiets sämtliche Aufwendungen für die Wiedererlangung des Fahrzeugs bzw. die Pannenhilfe (geschätzte Aufwendungen in Höhe von 950 € plus 350 € für den Abschleppdienst) sowie eventuelle Schäden und die Überschreitung der vereinbarten Kilometerzahl. Gegebenenfalls erfolgt die fristlose Kündigung des Mietvertrags aufgrund der Nichteinhaltung der vertraglichen Bedingungen durch den Mieter.
6.3. Schäden am Fahrzeug sowie der Verschleiß von Teilen werden von Fachpersonal überprüft und begutachtet. Schäden, die nicht durch die Versicherungspolice des Mietvertrags gedeckt sind, gehen zu Lasten des Kunden.
6.4. Allgemeine Deckungsausschlüsse und deren entsprechende Zusatzprämien: Von allen aufgeführten Deckungen ausgeschlossen sind die folgenden Leistungen im Zusammenhang mit Schäden am Fahrzeug in Bezug auf: Strukturelle Elemente; Unterboden; Innen- und Außenausstattung. Diese Auflistung dient nur zur Information. Aufgrund ihrer Länge verweisen wir auf die „Tabla de Precios de Daños, Robos y/o Pérdidas y Servicios Relacionados“ [Preistabelle für Schäden, Diebstahl und/oder Verlust und damit verbundene Leistungen], in der alle möglichen Schäden, Diebstähle und/oder Verluste und damit verbundene Leistungen im Detail mit ihren jeweiligen Preisen aufgeführt sind. Diese Tabelle steht als Aushang in den Geschäftsräumen, auf der Website von OK MOBILITY bzw. in jeder sonstigen Form im Ermessen des Vermieters zur Verfügung. Der Mieter erklärt ausdrücklich, dass er den entsprechenden Inhalt dieser Tabelle vor Unterzeichnung dieses Vertrags zur Kenntnis genommen hat. Alle Preise sind in Euro (€) angegeben. Entsprechend erfolgt die Angabe und Abrechnung von eventuellen Schäden, Diebstahl, Verlust und damit verbundene Leistungen in der auf den Namen des Mieters ausgestellten Rechnung in Euro. Ausgenommen von den Deckungsmodalitäten sind Schäden am versicherten Fahrzeug infolge von:
Krieg, Katastrophen und Naturereignissen (Hagel, Schneestürme oder andere), Terrorismus, Aufruhr oder Meuterei; Handlungen der öffentlichen Sicherheits- und Ordnungskräfte, Fahrlässigkeit des Mieters, Aufgabe, Unfall oder Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs aufgrund von Verbrechen oder Vergehen, die mit dem Fahrzeug begangen wurden, sowie jede sonstige unter Punkt 11 und 12 bezeichnete Aktivität. Solche Schäden und die damit verbundenen Leistungen gehen zu Lasten des Mieters. Der Versicherungsschutz erstreckt sich in keinem Fall auf persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug hinterlassen, gelagert oder transportiert werden.
6.5. Im Falle eines Fahrzeugschadens oder eines Unfalls außerhalb des vereinbarten Mietzeitraums und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Mieter und Vermieter haftet der Mieter zu 100 % für Reparaturen und sonstige Aufwendungen für das Fahrzeug.
6.6. Bei Verlust von Schlüsseln und/oder Dokumenten/Zubehör trägt der Mieter die Aufwendungen für deren Ersatz nach den geltenden Tarifen.
7. - ZAHLUNGSART UND ABONNEMENTGEBÜHREN.
7.1. Die Abonnementgebühr ist eine monatliche Fixgebühr, die sich nach der gewählten Fahrzeugkategorie und Vertragslaufzeit richtet.
7.2. Der Mieter hat die erste Gebührenzahlung des Abonnementvertrags am Ende des Reservierungsvorgangs zu leisten. Die nachfolgenden monatlichen Zahlungen werden jeden Monat von der angegebenen Karte abgebucht. Nach Eingang der jeweiligen monatlichen Gebührenzahlung wird die entsprechende Rechnung an die vom Mieter angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
7.3. Sofern während der Vertragslaufzeit eine der monatlichen Zahlungen aussteht, ist OK MOBILITY zur Vertragskündigung per entsprechender Benachrichtigung an den Mieter befugt. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zurückzugeben und eventuell ausstehende Restbeträge zu begleichen. Im Falle der Unterlassung erfolgt eine entsprechende Anzeige durch OK MOBILITY.
7.4. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter den für den Abonnementvertrag festgelegten Gesamtpreis zu zahlen. Der Preis beinhaltet die festgelegten Beträge für die Mietdauer und gegebenenfalls den Kilometerstand, vertraglich vereinbarten Kraftstoff bzw. die Tankdifferenz, Dritthaftpflichtversicherung, OK PREMIUM COVER-Versicherungsdeckung, TÜV, Fahrzeugwartung und steuerliche Beträge aus dem Vertrag.
8. - KRAFTSTOFFBESTIMMUNGEN
8.1. Voll/Voll: Der Vermieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vollgetankt zu übergeben, der Mieter verpflichtet sich seinerseits das Fahrzeug vollgetankt zurückzugeben. Sofern der Vermieter das Fahrzeug nicht vereinbarungsgemäß vollgetankt übergibt, kann der Mieter zum Zeitpunkt der Übergabe die Bereitstellung mit voller Tankfüllung verlangen. Sofern zu diesem Zeitpunkt keine Reklamation seitens des Mieters erfolgt, gilt dies als dessen Zustimmung. Sofern der Mieter das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgibt, wird zusätzlich zum Nachtanken der fehlenden Kraftstoffliter eine Tankgebühr in Höhe von bis zu 100 % des Fassungsvermögens des Tankes erhoben.
9. - KILOMETERZAHL
9.1. Die maximal zulässige Kilometerzahl pro Monat richtet sich nach der gewählten Fahrzeugkategorie und wird im Mietvertrag bestimmt. Der Vermieter ist zur Erhebung einer Gebühr von 0,10 € für jeden überschrittenen Kilometer berechtigt.
9.2. Der Mieter verpflichtet sich, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln und jedwede Manipulation des Kilometerstand-Kontrollsystems des Fahrzeugs zu unterlassen.
9.3. Der Vermieter behält sich das Recht vor, während der Mietzeit des Fahrzeugs seinem Ermessen nach beliebige Kontrollen oder Überprüfungen des Kilometerstandes vorzunehmen, um die ordnungsgemäße Nutzung des Fahrzeugs sicherzustellen.
10. - UNFÄLLE UND DIEBSTAHL.
10.1. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über jeden Unfall in Kenntnis zu setzen und diesem einen Unfallbericht mit vollständigen Angaben zum Unfallgegner und zu eventuellen Zeugen zu übermitteln. Verletzte sind den zuständigen Behörden zu melden. Sofern der Mieter dem Vermieter den Unfall nicht ordnungsgemäß und fristgerecht meldet, haftet er für den Schaden am Fahrzeug sowie für alle sonstigen gegenüber dem Vermieter geltend gemachten Schäden. Im Falle eines Unfalls und soweit dies vertretbar ist, darf der Mieter das Fahrzeug nicht ohne angemessene Schutz- und Sicherungsmaßnahmen stehen lassen.
10.2. Im Falle eines Diebstahls hat der Mieter innerhalb von 24 Stunden bei der zuständigen Behörde Anzeige zu erstatten und dem Vermieter die entsprechende Kopie zu übermitteln. Darüber hinaus hat er die Fahrzeugschlüssel zu übergeben. Der Mieter kann OK MOBILITY telefonisch unter der Rufnummer +34 871055314 (Kundendienst) bzw. per E-Mail an suscripcion@okmobility.com kontaktieren. Ferner kann sich der Mieter an die Sitzadresse von OK MOBILITY wenden: Gran Vía Asima,36, A- 07009, Palma, Illes Balears.
11. - UNBEFUGTE NUTZUNG DES FAHRZEUGS.
11.1. Zum Führen des Fahrzeugs sind ausschließlich der Mieter und die hierfür ordnungsgemäß im Vertrag mit ihren Kenndaten bezeichneten Personen berechtigt, sofern sie im Besitz eines gültigen Führerscheins sind. Der Mieter und/oder die autorisierten Fahrer haften gesamtschuldnerisch für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag und nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
11.2. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung und der Nutzungsbestimmungen des Fahrzeugtyps zu führen, stets mit der gebotenen Sorgfalt und Vorsicht zu handeln und in jedem Fall jedwede Umstände zu vermeiden, die zu Schäden am Fahrzeug oder an Dritten führen könnten.
11.3. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug ausschließlich für seine eigene Mobilität zu nutzen und ohne ausdrückliche Genehmigung von OK MOBILITY nicht für die Beförderung von Personen oder Gütern zu gewerblichen oder industriellen Zwecken einzusetzen.
11.4. Der Mieter haftet persönlich und unbeschränkt mit seinem Vermögen und verpflichtet sich, das Fahrzeug nicht wie folgt zu benutzen oder benutzen zu lassen:
a) Schieben oder Ziehen eines Fahrzeugs oder eines anderen rollenden oder nicht rollenden Gegenstands.
b) Teilnahme an offiziellen bzw. nicht offiziellen Wettbewerben.
c) Illegale Autorennen.
d) Entgeltliche Personenbeförderung.
e) Fahren ohne Führerschein oder Fahrerlaubnis bzw. ohne Genehmigung des Vermieters.
f) Überlassung des Fahrzeugs an einen Dritten.
g) Fahren auf Straßen, die zu Schäden am Unterboden/Getriebegehäuse des Fahrzeugs führen können.
h) Fahrlässiges Verhalten nach dem Aufleuchten von Warnleuchten oder Warnhinweisen auf dem Armaturenbrett des Fahrzeugs, die dem Mieter bei Vertragsschluss bekannt sind.
i) Transport von Möbeln, ausgenommen hiervon sind für diesen Zweck bestimmte Fahrzeuge.
j) Das Hinterlassen von für jedermann sichtbaren Gegenständen im Fahrzeug.
k) Durchführung von Dauertests von Materialien, Zubehör oder Produkten für Fahrzeuge.
l) Das Führen des Fahrzeugs bei Müdigkeit, Krankheit oder unter dem Einfluss von Alkohol, Arznei- oder Betäubungsmitteln.
m) Grob fahrlässiges Fahrverhalten.
n) Beförderung von Waren, die gegen geltendes Recht oder gesetzliche Bestimmungen verstoßen bzw. zu illegalen Zwecken oder die das im Fahrzeugschein zugelassene Gewicht, Menge und/oder Volumen überschreiten oder als Sonder- bzw. Gefahrgut eingestuft sind.
o) Beförderung von über die laut Fahrzeugschein zulässige und angegebene Anzahl von Personen hinaus.
p) Das Mietfahrzeug darf nicht als Mittel oder Instrument zur Begehung von Straftaten, strafbaren, gesetzlich untersagten oder strafbewehrten Handlungen, zur Beihilfe oder zum Schutz, zur Beförderung von Straftätern oder zum Schutz, Transport und Versteck von aus Straftaten stammenden Gegenständen genutzt bzw. dessen Nutzung hierzu gestattet werden.
q) Änderungen an der baulichen Konstruktion oder die Anbringung von Dachgepäckträgern bzw. die Beförderung von Gepäckstücken/Waren auf dem Dach sind untersagt.
r) Manipulation bzw. Entfernung des Siegels des Kilometerzählers, wobei jedwede Beschädigung OK MOBILITY zu melden ist. Der Kilometerstand wird anhand des Kilometerzählers bzw. bei dessen Ausfall mithilfe von Straßenkarten ermittelt.
s) Das Fahren auf für den Straßenverkehr nicht bestimmten oder nicht befestigten und nicht auf öffentlichen Straßenkarten verzeichneten Wegen ist untersagt.
t) Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der vertraglichen Mietdauer.
u) DAS RAUCHEN IM FAHRZEUG IST VERBOTEN.
v) Jedwede sonstige unsachgemäße Nutzung des Fahrzeugs durch den Mieter.
11.5. Ohne ausdrückliche Genehmigung darf das Mietfahrzeug nur auf dem spanischen Hoheitsgebiet gefahren werden.
11.6. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug bei Nichtbenutzung verschlossen zu halten und die Vertragsunterlagen und -anhänge im Fahrzeug aufzubewahren.
11.7. Der Mieter verpflichtet sich, bei Feststellung einer Betriebsstörung oder Aufleuchten einer Warnleuchte anzuhalten und nicht weiter zu benutzen und den Kundendienst unter der Rufnummer +34 871055314 bzw. per E-Mail an suscripcion@okmobility.com zu kontaktieren.
11.8. Der Mieter darf das Fahrzeug oder seine Bestandteile weder abtreten, veräußern, untervermieten, als hypothekarische Sicherheit hingeben oder in sonstiger Weise darüber verfügen.
11.9. Jede Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Klausel gilt als unbefugte Nutzung. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter infolge unbefugter Nutzung des Fahrzeugs in vollem Umfang und unbeschränkt für alle am Fahrzeug verursachten Schäden, entgangenen Gewinn und Totalverlust des Fahrzeugs. Im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen trägt der Mieter alle sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Anwälte, Prozessbevollmächtigte sowie Gerichtskosten, auch wenn deren Mitwirkung keine Prozessvoraussetzung darstellt.
12. - VERKEHRSVERGEHEN
12.1. Der Mieter haftet für alle Verstöße gegen geltende Rechtsvorschriften im Zuge des Führens des Mietfahrzeugs.
12.2. Der Mieter haftet für die Zahlung von Bußgeldern während des Mietzeitraums. Der Mieter hat den Vermieter über alle Bußgelder in Kenntnis zu setzen, die während der Mietzeit gegen das Fahrzeug oder den Fahrer verhängt werden. Der Vermieter stellt dem Mieter ausnahmslos jeweils die Aufwendungen für die Benachrichtigung und Bearbeitung von gegen den Mieter erlassenen Bußgeldbescheiden in Rechnung. Die Begleichung von Bußgeldern ist in keiner der verfügbaren Versicherungen enthalten. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter und entschädigt diesen für alle Aufwendungen und entgangene Gewinne sofern das Fahrzeug aufgrund jedweder Handlung oder Unterlassung des Mieters in behördliches Gewahrsam genommen wird.
13. - ZULÄSSIGES HOHEITSGEBIET
13.1. Bei vorliegender ausdrücklicher Genehmigung des Vermieters darf der Mieter das Fahrzeug außer auf dem spanischen Hoheitsgebiet auch innerhalb der Europäischen Union sowie in Andorra und Gibraltar führen. Ausgenommen hiervon sind Bulgarien, Rumänien, Albanien und das Vereinigte Königreich.
13.2. Bei grenzüberschreitenden Fahrten behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Mieter einen internationalen Gebührenaufschlag (INT) für eventuelle Mehraufwendungen durch das Führen des Fahrzeugs außerhalb des nationalen Hoheitsgebietes zu berechnen.
13.3. Ohne nachweisliche und schriftliche Genehmigung des Vermieters darf das Fahrzeug weder verladen noch mit einem Transportmittel befördert werden. Falls erforderlich, kontaktieren Sie uns bitte unter der Telefonnummer +34 871055314 oder per E-Mail an suscripcion@okmobility.com.
13.4. Wir weisen Sie darauf hin, dass bestimmte Fahrzeuge mit Geolokalisationssystemen ausgestattet sind. Eine festgestellte Überschreitung des zulässigen Hoheitsgebietes gilt als Vertragsverletzung und berechtigt den Vermieter zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Gegebenenfalls erfolgt die fristlose Kündigung des Vertrags aufgrund der Vertragsverletzung durch den Mieter und die Einleitung entsprechender rechtlicher Schritte.
14. - AUFLÖSUNG WEGEN NICHTERFÜLLUNG.
14.1. Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen und erklärt sein Einverständnis, dass die Nichteinhaltung einer Bestimmung der Vermieter zur Kündigung des Mietvertrags ohne Aufforderung und/oder Mahnung seitens des Vermieters berechtigt ist. Gegebenenfalls haftet der Mieter für jedwede Rechtspflicht aufgrund dieses Vertrags.
15. - STEUERN
15.1. Alle in den Tarifen genannten Preise verstehen sich einschließlich der geltenden Mehrwertsteuer. Der Vermieter ist von der Zahlung jedweder sonstigen von staatlichen, regionalen oder lokalen Behörden während der Vertragslaufzeit erhobenen Steuern oder Abgaben befreit.
16. - DATENSCHUTZ UND DATENSCHUTZERKLÄRUNG.
16.1. Verarbeitung personenbezogener Daten: Nach Maßgabe der DSGVO 2016/679 setzen wir Sie darüber in Kenntnis, dass die hier erfassten personenbezogenen Daten in den Datenverarbeitungssystemen im Eigentum von OK MOBILITY gespeichert werden. Die erfassten personenbezogenen Daten werden für die Bearbeitung des Vertrags und damit zusammenhängende Einzelheiten verarbeitet.
16.2. Daten Dritter: Sofern Sie personenbezogene Daten Dritter zur Verfügung stellen, erklären Sie, dass Sie hierzu die Zustimmung der Betroffenen eingeholt und diese zuvor über den Inhalt dieser Datenschutzerklärung in Kenntnis gesetzt haben.
16.3. Kommerzielle Mitteilungen: Ich erkläre ausdrücklich mein Einverständnis zur Weitergabe der in diesem Vertrag enthaltenen Daten, um mich per E-Mail oder auf anderem Wege über operative und kommerzielle Informationen und die Durchführung von Meinungsumfragen über Produkte und Dienstleistungen zu informieren, die von OK MOBILITY ESPAÑA, S.L., von den Unternehmen der OKGroup oder von Unternehmen desselben Sektors, mit denen sie zusammenarbeitet, angeboten werden und im Zusammenhang mit dem Freizeit-, Versicherungs-, Finanz- und Automobilsektor stehen, und dass ich die entsprechenden Datenschutzbestimmungen im Einzelnen auf der Website einsehen kann.
16.4. Rechte der betroffenen Person Die Betroffenen können ihr Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Löschung und Widerspruch schriftlich unter Beifügung einer Kopie ihres Personalausweises ausüben und an die oben genannte Adresse oder an die E-Mail-Adresse rgpd@okmobility.com richten.
17. - ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND.
17.1. Dieser Vertrag unterliegt der einschlägigen spanischen Gesetzgebung. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich die Anrufung der Schlichtungsstellen im Transportwesen und die Zuständigkeit der Gerichte von Mallorca für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Ausgenommen hiervon sind Verbraucherangelegenheiten für die die jeweilige gerichtliche Zuständigkeit sich nach den einschlägigen Vorschriften richtet.
17.2. Der Kunde kann seine Beschwerde auch online über die EU-Plattform gemäß der EU-Verordnung 524/2013 über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten einreichen.
18. - KUNDENSERVICE UND BESCHWERDEN.
18.1. Sofern Sie Vorschläge zur Verbesserung unserer Dienstleistungen machen möchten, stehen wir Ihnen unter der E-Mail-Adresse customerservice@okmobility.com gerne zur Verfügung. Alle unsere Standorte verfügen über offizielle Beschwerdeformulare, die Ihnen auf Anfrage von unseren Mitarbeitern gerne ausgehändigt werden.
19. - RAHMENVEREINBARUNG.
19.1. Diese Bedingungen haben den Charakter eines Rahmenvertrags und gelten für alle Mietverträge, die derselbe Mieter mit OK Mobility abschließt.
20. - ÜBERSETZUNG.
20.1. Der Mieter hat das Recht, ein Exemplar dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einer Amtssprache zu erhalten. Hierauf wird in den jeweiligen Fassungen in anderen Sprachen hingewiesen. Wir informieren den Mieter an unseren Standorten, welche Sprachen aktuell verfügbar sind. Im Falle einer Abweichung gilt der spanische Wortlaut.