ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR AUTO ABO
Die nachfolgenden ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DAS PRODUKT AUTO ABO (im Folgenden „Allgemeine Abo-Bedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen OK MOBILITY ESPAÑA S.L.U (im Folgenden „OK MOBILITY" oder „Vermieter“), mit Sitz in Avda. Gran Vía Asima, 36, Polígono Son Castelló, 07009 Palma de Mallorca, Balearen, mit Steueridentifikationsnummer (CIF) B57334609, und dem Vertragsnehmer (im Folgenden „Kunde“), der Verbraucher, Unternehmer oder Gewerbetreibender gemäß den Bestimmungen des Artikels 3 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderen ergänzenden Gesetzen (Real Decreto Legislativo [Königliches Gesetzerlass] 1/2007, vom 16. November), mit dem der erste dem zweiten die vorübergehende Nutzung eines Fahrzeugs (im Folgenden „Fahrzeug“) für die Dauer, den Preis und die sonstigen von den Parteien im Mietvertrag (im Folgenden „Vertrag“) festgelegten Bedingungen gewährt.
Das Auto Abo bei OK MOBILITY unterliegt (i) den vorliegenden Allgemeinen Mietbedingungen im Abonnementmodus (im Folgenden „Allgemeine Abo-Bedingungen“); (ii) den Allgemeinen Mietbedingungen von OK MOBILITY España („Allgemeine Mietbedingungen“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestätigung des Abonnements gültigen Fassung. Beide Bedingungen sind in mehreren Sprachen in den Büros von OK (im Folgenden „Store“) erhältlich und können unter www.okmobility.es eingesehen werden.
Im Falle von Widersprüchen zwischen den „Allgemeine Abo-Bedingungen“ und den „Allgemeinen Mietbedingungen“ haben die „Allgemeine Abo-Bedingungen“ Vorrang vor den „Allgemeinen Mietbedingungen“.
1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Abo-Vertrags ist das Leasing eines Fahrzeugs der in der Abonnementbestätigung angegebenen Kategorie unter Einhaltung der in diesem Dokument enthaltenen Allgemeinen Bedingungen.
OK MOBILITY stellt eine Reihe von Fahrzeugen vor, die zur Verfügung stehen, um die Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden zu fördern.
Um den Abo-Vertrag über die Website von OK MOBILITY abzuschließen, muss der Kunde die erforderlichen Informationen ausfüllen und ein verbindliches Abonnementangebot senden, indem er auf die Schaltfläche „Bestellung senden" klickt. Der Vertrag wird abgeschlossen und tritt in Kraft, nachdem dem Kunden der korrekte Eingang seiner Anfrage zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs bestätigt wurde.
1.2. In Übereinstimmung mit der geltenden Gesetzgebung, gemäß Artikel 103 Abschnitt „I“ des Real Decreto Legislativo 1/2007 vom 16. November, das den überarbeiteten Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der Verbraucher und Nutzer und andere ergänzende Gesetze genehmigt, hat der Kunde kein Widerrufsrecht, es ist also nicht möglich, dass er seine Absichtserklärung, den Abo-Vertrag abzuschließen, widerruft.
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung wird der Kunde mit einer monatlichen Gebühr belastet.
Bei Einmalzahlungen, die einen Rabatt auf den zu zahlenden Betrag beinhalten, wird im Falle einer vorzeitigen Beendigung der vom Endpreis abgezogene Betrag, der als Rabatt für die Einmalzahlung gewährt wurde, zum Gesamtbetrag hinzugefügt, um die Strafgebühr in Höhe einer Monatszahlung festzulegen.
2. Laufzeit des Vertrages
Die Laufzeit des Abonnements entspricht der mit dem Kunden im Abo-Vertrag vereinbarten Laufzeit, beginnend mit dem Datum der Lieferung und/oder Bereitstellung des Fahrzeugs durch OK MOBILITY an den Kunden.
Die Laufzeit des Vertrags verlängert sich automatisch von Monat zu Monat, bei Bezahlung der festgelegten Gebühr. Das Abonnement wird nicht verlängert, wenn eine der Parteien den Vertrag gemäß den in diesen „Allgemeine Abo-Bedingungen" festgelegten Bedingungen kündigt.
Der Kunde kann seinen Wunsch, das Abonnement zu beenden, vor Beginn einer neuen monatlichen Zahlung mitteilen, indem er dies mindestens fünfzehn (15) Tage vor dem Enddatum der laufenden monatlichen Zahlung bekannt gibt. Zu diesem Zweck muss eine E-Mail an suscripción@okmobility.com gesendet werden. Wenn der Kunde seinen Wunsch, das Abonnement zu beenden, nicht mit einer Frist von fünfzehn (15) Tagen mitteilt, endet das Abonnement am Ende der folgenden monatlichen Zahlung, die vom Kunden zu entrichten ist.
Die Rückgabe des Fahrzeugs an ein Store durch den Kunden ohne vorherige Ankündigung und ohne Einhaltung der Frist von fünfzehn (15) Tagen vor Ablauf der laufenden monatlichen Zahlung gilt als einseitige Kündigung des bestehenden Vertrags und mit Wirkung zum Ende des folgenden monatlichen Abrechnungszeitraums, der vom Kunden zu zahlen ist.
OK MOBILITY kann den Kunden über seine Absicht informieren, das Abonnement zu kündigen, indem er mindestens fünfzehn (15) Tage vor dem Enddatum des monatlichen Abrechnungszeitraums, in dem die Kündigung eingeht, kündigt.
3. Vorbereitung, Lieferung und Rückgabe des Fahrzeugs
3.1. Vorbereitungs- und Lieferfrist: Das verbindliche Angebot des Kunden steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung der Reservierung durch OK MOBILITY. Die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt am in der Reservierungsbestätigung angegebenen Datum, zur vereinbarten Uhrzeit und im festgelegten OK MOBILITY-Store. Es wird ein Fahrzeug der in der Reservierungsbestätigung genannten Kategorie bereitgestellt, wobei kein Anspruch auf ein bestimmtes Modell besteht. Die Fahrzeugkategorie bleibt über die gesamte Vertragsdauer hinweg unverändert und kann während der Laufzeit nicht gewechselt werden.
Erscheint der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Stunden nach der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Abholzeit (No-Show) zur Abholung des Fahrzeugs, wird der Vertrag aufgelöst. In diesem Fall behält OK MOBILITY den bei der Reservierung bezahlten Betrag, der der ersten Rate entspricht, ein. Bei einer Einmalzahlung, die einen Rabatt auf den Gesamtpreis gewährt, wird im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung zusätzlich zur Stornogebühr der gewährte Rabattbetrag berechnet.
3.2. Haltung des Fahrzeugs: Mit der Übergabe des Fahrzeugs geht die Verantwortung für dessen Haltung und Nutzung auf den Kunden über. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug mit gebotener Sorgfalt zu behandeln und haftet für alle sich aus der Nutzung ergebenden Verpflichtungen. Insbesondere haftet der Kunde für Schäden und Aufwendungen, die durch die Verwendung oder den Besitz des Fahrzeugs entstehen, unabhängig davon, ob diese vorsätzlich, fahrlässig oder durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden. Der Kunde darf das Fahrzeug nicht an Dritte überlassen.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, jederzeit eine Kopie des Vertrags und der vorgeschriebenen Unterlagen im Fahrzeug zu haben.
Für alle Schäden und Aufwendungen, die aus dem Gebrauch und Besitz des Fahrzeugs entstehen, haftet der Kunde in vollem Umfang. Sollte ein Dritter gegenüber OK MOBILITY Ansprüche wegen solcher Schäden oder Kosten geltend machen, übernimmt der Kunde die Verantwortung und stellt OK MOBILITY von diesen Ansprüchen frei und schadlos.
3.3. Wechsel, Information über die zurückgelegten Kilometer und Rückgabe des Fahrzeugs: Um die Qualität der Fahrzeugflotte sicherzustellen, behält sich OK MOBILITY das Recht vor, während der Abonnementlaufzeit das an den Kunden übergebene Fahrzeug auszutauschen. Ein Austausch kann erfolgen, wenn das Fahrzeug eine bestimmte Zeit im Fuhrpark war, aus Wartungsgründen oder bei Erreichen einer bestimmten Kilometerzahl. In diesen Fällen wird dem Kunden ein Fahrzeug derselben Kategorie, wie in der Abonnementbestätigung angegeben, je nach Verfügbarkeit bereitgestellt. Der Kunde wird rechtzeitig informiert und ist verpflichtet, das Fahrzeug zum festgelegten Termin zurückzugeben und alle weiteren notwendigen Maßnahmen für den Wechsel zu erfüllen. Dieser Fahrzeugwechsel auf Wunsch von OK MOBILITY gilt weder als vorzeitige Rückgabe noch als Beendigung des Vertrags.
3.4. Kilometerstandserfassung: Aus Sicherheitsgründe und zur Sicherstellung der vertraglich vereinbarten Kilometerzahl ist der Kunde verpflichtet, OK MOBILITY auf Anfrage den aktuellen Kilometerstand des Fahrzeugs mitzuteilen. In der Regel geschieht dies auf Verlangen von OK MOBILITY einmal pro monatlichem Abrechnungszeitraum. Übersteigt der Kunde die vertraglich vereinbarte Kilometerzahl für einen Abrechnungszeitraum, werden ihm die zusätzlichen Kilometer nach dem vertraglich festgelegten Tarif berechnet. Nicht genutzte Kilometer können auf den Folgemonat übertragen werden.
3.5. Fahrzeugrückgabe: Am Ende des Abonnementzeitraums verpflichtet sich der Kunde, das Fahrzeug an dem mit OK MOBILITY vereinbarten Ort, Datum und Uhrzeit an OK MOBILITY zurückzugeben. Bei einer Rückgabe an einem anderen Ort behält sich OK MOBILITY das Recht vor, eine Gebühr für die entstehenden Verwaltungskosten zu erheben.
Sollte das Fahrzeug nach Ablauf des Abonnements nicht innerhalb achtundvierzig (48) Stunden zurückgegeben werden, so wird unverzüglich gegen den Kunden Anzeige wegen Unterschlagung eingereicht. OK MOBILITY behält sich das Recht vor, alle notwendigen rechtlichen und logistischen Maßnahmen zu ergreifen, um das Fahrzeug wiederzuerlangen. Der Kunde haftet dabei für die entstandenen Kosten.
Im Falle einer Panne oder eines Unfalls zum Zeitpunkt des Abonnementablaufs, bei dem das Fahrzeug nicht zurückgegeben werden kann, verliert der Kunde sämtliche zusätzlich abgeschlossenen Versicherungsdeckungen. Der Kunde haftet vollständig und unmittelbar für sämtliche Schäden, Reparaturkosten und alle Kosten, die durch Schäden an Dritten entstehen können, ohne Einschränkungen oder Ausschlüsse.
4. Änderungen und/oder Stornierungen durch den Kunden
4.1. Änderungen: Sollte der Kunde Änderungen an seinem Abonnement wünschen, ist ein Antrag per E-Mail an suscripción@okmobility.com erforderlich. Änderungen sind nur möglich, sofern das Fahrzeug der abonnierten Kategorie oder der geänderte Service verfügbar ist. Ein Wechsel der Fahrzeugkategorie ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Falls der Kunde ein anderes Modell innerhalb der bereits abonnierten Fahrzeugkategorie wünscht, fällt eine Gebühr von einhundert (100,00) Euro an. Dieser Modellwechsel ist ausschließlich zum Beginn eines Abrechnungszeitraums möglich und hängt von der Verfügbarkeit der Fahrzeuge sowie den betrieblichen Anforderungen von OK MOBILITY ab.
Preisänderungen werden ab dem Zeitpunkt wirksam, an dem der Fahrzeugwechsel tatsächlich erfolgt.
4.2. Stornierungen: Im Falle einer vorzeitigen Kündigung oder Rückgabe des Fahrzeugs vor Ende des laufenden Monats besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Abzug eines Betrags aus der bereits geleisteten Monatszahlung. Kündigt der Kunde das Abonnement nicht mindestens fünfzehn (15) Tage vor Beginn des nächsten monatlichen Abrechnungszeitraums, ist die Zahlung für den folgenden Monat fällig.
5. Aktualisierungen
Der Vertrag zwischen dem Kunden und OK MOBILITY unterliegt den vorliegenden „Allgemeinen Abo-Bedingungen“ sowie den Allgemeinen Mietbedingungen von OK MOBILITY Spanien in der zum Zeitpunkt der Bestätigung des Abonnements gültigen Fassung. OK MOBILITY behält sich das Recht vor, diese „Allgemeinen Abo-Bedingungen“ während der Laufzeit des Abonnements zu aktualisieren, sofern die Änderungen den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. OK MOBILITY verpflichtet sich den Kunden über Änderungen, die ihn betreffen, rechtzeitig zu informieren. Der Kunde wird auf sein Recht zum Widerspruch hingewiesen und erhält eine angemessene Frist, um von seinem Recht zur Kündigung des Vertrages Gebrauch zu machen, falls er die Änderungen nicht akzeptieren möchte. Weiterhin wird der Kunde darüber informiert, an welche Stelle seine Nichtannahme der Änderungen zu richten ist und welche Folgen sich daraus ergeben, wenn er die Änderungen nicht ablehnt. Die Änderungen gelten als vom Kunden angenommen, sofern dieser nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach deren Mitteilung widerspricht. Mitteilungen zwischen OK MOBILITY und dem Kunden müssen unter Verwendung geeigneter Kommunikationsmittel erfolgen, wobei ein schriftlicher Nachweis erforderlich ist.
6. Fahrer
Das Fahrzeug darf ausschließlich von den in dem Abonnementvertrag und/oder einem Anhang dazu ausdrücklich angegebenen und von OK MOBILITY akzeptierten Personen gefahren werden. Die Nichteinhaltung dieser Bestimmung hat rechtliche Schritte seitens OK MOBILITY zur Folge und kann zu Schadensersatzforderungen gegenüber dem Kunden führen. Der Kunde sowie die zusätzlich angegebenen Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein (für bestimmte Fahrzeugkategorien kann ein höheres Mindestalter erforderlich sein). Zudem müssen sie einen Adressnachweis, einen gültigen europäischen Personalausweis oder Reisepass sowie einen lesbaren und in gutem Zustand befindlichen Führerschein im physischen Format vorlegen, der von der spanischen Gesetzgebung anerkannt ist (Fotokopien sind nicht akzeptiert). Führerscheine von EU- und EWR-Bürgern (einschließlich Island, Liechtenstein und Norwegen) werden in Spanien gesetzlich anerkannt und sind zum Fahren in Spanien gültig. Führerscheine, die in Drittstaaten ausgestellt wurden, werden anerkannt, wenn sie den Anforderungen des Artikels 21 des spanischen Reglamento General de Conductores [Allgemeinen Vorschriften für Kraftfahrer] entsprechen. Der Führerschein muss gültig sein, der Inhaber muss das für den Erwerb eines spanischen Führerscheins erforderliche Alter erreicht haben, und der Wohnsitz des Inhabers in Spanien darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen. In allen anderen Fällen ist zusätzlich ein internationaler Führerschein vorzulegen, zusammen mit dem gültigen Führerschein des Herkunftslandes. Für weitere Informationen wird empfohlen, sich über die Website der spanischen Verkehrsbehörde (DGT) unter „DGT - Permisos válidos para conducir en España“ zu informieren oder sich direkt an das Konsulat des Landes zu wenden, in dem der Führerschein ausgestellt wurde. Es obliegt dem Kunden, sicherzustellen, dass sein Führerschein für das Fahren in Spanien gültig ist. Führerscheine in elektronischem oder digitalem Format werden nur in der offiziellen DGT-Anwendung akzeptiert.
OK MOBILITY stellt auch Fahrzeuge für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zur Verfügung: Diese umfassen Fahrzeuge mit Lenkradsteuerung und Fahrzeuge mit abgesenktem Boden sowie Zugangsrampen (L1 und L2). Fahrzeuge mit abgesenktem Boden und Rampen können von allen Personen mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden. Fahrzeuge mit Lenkradsteuerung dürfen nur von Personen geführt werden, die einen Führerschein besitzen, der unter Punkt 12 den Code 25.04-20.06-32.01 enthält. Diese Fahrzeuge dürfen auch von Personen mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden, wenn die Anpassungen nicht aktiviert sind.
7. Fahrzeugzustand, Wartung und Reparaturen:
7.1. Bei der Übernahme des Fahrzeugs und nach erfolgter Überprüfung bestätigt der Kunde, das Fahrzeug in einem einwandfreien Wartungszustand für die ordnungsgemäße Nutzung erhalten zu haben. Das Fahrzeug wird in sauberem Zustand und mit unversehrter Karosserie, Polsterung, Reifen, Scheinwerfern und Zubehör übergeben. Der Kunde erhält sämtliche für den Betrieb des Fahrzeugs erforderlichen Unterlagen. Der Kunde ist verantwortlich für die Rückgabe des Fahrzeugs in unverändertem Zustand und haftet für den Ersatz oder die Reparatur aller verloren gegangenen oder beschädigten Fahrzeugteile. Alle hierdurch entstehenden Kosten, die durch die Nutzung des Fahrzeugs verursacht werden und von OK MOBILITY getragen werden, sind vom Kunden im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu erstatten.
7.2. Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, die technischen Eigenschaften des Fahrzeugs, seine Ausstattung oder das äußere und/oder innere Erscheinungsbild ohne Genehmigung zu verändern. Im Falle einer unautorisierten Änderung hat der Kunde alle Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands des Fahrzeugs zu übernehmen sowie eine Entschädigung für die dadurch bedingte Nichtverfügbarkeit des Fahrzeugs zu zahlen. Die Entschädigung wird auf Grundlage des täglichen Abonnementpreises und der zuletzt gezahlten Abonnementrate berechnet.
7.3. OK MOBILITY übernimmt die Kosten für den üblichen mechanischen Verschleiß des Fahrzeugs. Die Kosten für Wartung und Reparatur bei Defekten, die aufgrund normaler Abnutzung während der Vertragslaufzeit auftreten, trägt ebenfalls OK MOBILITY. Falls das Fahrzeug aufgrund einer Panne repariert werden muss, stellt OK MOBILITY dem Kunden nach Verfügbarkeit ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung, das an die nächstgelegene OK MOBILITY-Filiale geliefert wird. Wenn der Defekt auf Fahrlässigkeit, Verstöße oder unsachgemäße Nutzung durch den Kunden zurückzuführen ist, behält sich OK MOBILITY das Recht vor, kein Ersatzfahrzeug zu stellen, den Vertrag wegen Vertragsverletzung des Kunden zu kündigen und die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten.
7.4. Der Kunde ist verpflichtet, OK MOBILITY unverzüglich zu informieren, wenn eine Warnleuchte am Armaturenbrett aufleuchtet. Versäumt der Kunde dies, haftet er für alle hieraus resultierenden Schäden.
7.5. Sämtliche Reparaturen und der Austausch von Ersatzteilen dürfen nur nach vorheriger, schriftlicher Genehmigung von OK MOBILITY in einer von OK MOBILITY genehmigten Werkstatt durchgeführt werden. Ohne diese Genehmigung erfolgt keine Erstattung von Reparaturkosten. Fehlt eine solche ausdrückliche und schriftliche Genehmigung, trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für alle anfallenden Kosten, einschließlich Werkstatt- und Ersatzteilkosten.
7.6. Die Schäden am Fahrzeug sowie die Abnutzung von Teilen unterliegen der Überprüfung und Beurteilung durch Fachpersonal. OK MOBILITY behält sich das Recht vor, ein Sachverständigengutachten zu erstellen, um den Zustand des Fahrzeugs bei einem eventuellen Vorfall und die Nutzung des Fahrzeugs zu überprüfen.
7.7. Wenn OK MOBILITY den Kunden zur Fahrzeugrückgabe zwecks Austausch in eine Filiale auffordert, hat der Kunde dieser Aufforderung umgehend nachzukommen. Im Falle einer Nichtbefolgung ist OK MOBILITY berechtigt, den Abonnementvertrag zu kündigen und alle erforderlichen Schritte zur Rückführung des Fahrzeugs einzuleiten.
8. Fahrzeugkennzeichnung
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass das gemietete Fahrzeug mit dem Logo und der Werbung von OK MOBILITY versehen ist und verpflichtet sich, die entsprechenden Aufkleber sowie die Nummernschildhalter für die gesamte Vertragsdauer am Fahrzeug zu belassen. Die Entfernung dieser Kennzeichnungen führt zur Erhebung einer Gebühr für die Rückgabe des Fahrzeugs und kann zur Zahlung einer zusätzlichen Verwaltungssanktion führen. Nach Maßgabe bestimmter kommunaler Vorschriften ist der dem Kunden per E-Mail zugesandte Vertrag außerdem an einer gut sichtbaren Stelle im Fahrzeug anzubringen, um nachzuweisen, dass das Fahrzeug gemietet ist. Bei Nichterfüllung dieser Anforderung hat der Kunde die Kosten für etwaige Bußgelder sowie die entsprechenden Verwaltungskosten zu tragen.
9. Gefundene Gegenstände
Am Ende des Mietzeitraums ist der Kunde verpflichtet, seine persönlichen Gegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen. OK MOBILITY übernimmt keine Haftung für vergessene oder verlorene Gegenstände.
10. Preis und Kaution
Alle Preise sind in Euro (€) anzugeben und zu bewerten.
10.1. Monatliche Gebühr: Die Abonnementgebühr setzt sich aus einer festen monatlichen Gebühr zusammen, die sich nach der gewählten Fahrzeugkategorie richtet und um etwaige zusätzliche Dienstleistungen ergänzt wird. Die Zahlung der ersten monatlichen Gebühr erfolgt, sobald der Kunde das Abonnement über die Website abschließt.
Alle Gebühren und sonstigen fälligen Zahlungen sind mit den im Online-Shop angebotenen Zahlungsmethoden zu entrichten. Nach Zahlungseingang kann der Kunde seine Rechnung im Bereich „Rechnungen“ des OK-Clubs einsehen.
Die Höhe der Gebühr kann während der Laufzeit des Abonnementvertrags aktualisiert oder geändert werden. Der Kunde wird hierüber vorab per E-Mail oder auf einem anderen geeigneten Kommunikationsweg informiert und hat eine Frist von dreißig (30) Tagen, um der Änderung zu widersprechen. Sofern der Kunde nach Ablauf dieser Frist von seinem Widerspruchsrecht keinen Gebrauch macht, gilt die Änderung als vom Kunden vollständig akzeptiert.
Möchte der Kunde der mitgeteilten Preisaktualisierung widersprechen, muss er dies innerhalb der vorgenannten Frist an die bei der Mitteilung angegebene Adresse mitteilen. In diesem Fall hat der Kunde die Möglichkeit, den Vertrag ohne Vertragsstrafe zu kündigen, sofern die Preisaktualisierung der einzige Grund für seinen Widerspruch war. Um seinen Widerspruch mitzuteilen und sein Kündigungsrecht auszuüben, muss der Nutzer eine E-Mail an die in der Benachrichtigung angegebene Adresse senden, in der er die Gründe für seinen Widerspruch und seinen Wunsch, den Abo-Vertrag zu kündigen, deutlich angibt.
10.2. Kaution: Bei der Abholung des Fahrzeugs zahlt der Kunde den für das betreffende Fahrzeug festgelegten Betrag (siehe Anhang zu diesen AGB) als Kaution an das Store. Die Zahlung erfolgt mit der Kreditkarte, die der Kunde bei der Abholung des Fahrzeugs und der Unterzeichnung des Vertrags angibt. Sollte es zu einem Fahrzeugwechsel kommen, wird der Kautionsbetrag gegebenenfalls entsprechend angepasst.
Die Rückerstattung der Kaution erfolgt innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beendigung des Abonnements, sofern das Fahrzeug ordnungsgemäß zurückgegeben und sämtliche ausstehenden Raten, Gebühren, Zusatzkosten und vertraglichen Forderungen vollständig beglichen wurden. OK MOBILITY ist berechtigt, die Kaution zur Verrechnung offener Forderungen zu verwenden. Die Hinterlegung der Kaution entbindet den Kunden in keinem Fall von der Verpflichtung die monatliche Gebühr oder einen anderen fälligen Betrag zu zahlen. Eine Verrechnung der Kaution zur Deckung ausstehender Forderungen schließt das Recht von OK MOBILITY nicht aus, darüber hinausgehende Forderungen, einschließlich Schadensersatzansprüche, geltend zu machen.
10.3. Im Falle eines Vertragsbruchs durch den Kunden (aufgrund der Nichtzahlung einer Rate oder der Verletzung der in den „Allgemeinen Abo-Bedingungen“, in den „Allgemeinen Mietbedingungen“ oder im Vertrag festgelegten Verpflichtungen) kann OK MOBILITY das Abonnement mit sofortiger Wirkung kündigen, was dem Kunden auf dem üblichen Kommunikationsweg mitgeteilt wird. Der Kunde ist seinerseits verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden zurückzugeben und die offene Forderung zu begleichen. Andernfalls wird OK MOBILITY die entsprechende Klage wegen Unterschlagung des Fahrzeugs einreichen.
10.4. Der Kunde verpflichtet sich, OK MOBILITY den für den Abo-Vertrag festgelegten Gesamtbetrag zu zahlen.
11. Versicherung:
Der Abo-Vertrag umfasst die Haftpflichtversicherung, den Schutz OK PREMIUM COVER und die Pannenhilfe (CAR). Diese Versicherungsleistungen umfassen Räder und Scheiben, die Abschaffung der Selbstbeteiligung sowie die Abschaffung der Gebühr für die Verwaltung von Schadensprotokollen. Sie umfasst auch den 24-Stunden-Pannendienst, den Austausch oder Ersatz des Fahrzeugs bei einer Panne oder einem Unfall sowie die Pannenhilfe durch einen Abschleppwagen, der in kürzester Zeit unter der Telefonnummer +34 971 928 603 an den Ort des Geschehens gebracht wird. Diese Deckungen gelten nicht, wenn die Panne oder der Unfall auf Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung durch den Kunden zurückzuführen ist oder wenn der Kunde Straftaten oder Verstöße begangen hat oder wenn er das Store nicht aufgesucht und die entsprechende ausdrückliche Genehmigung für eine grenzüberschreitende Fahrt erhalten hat.
11.1. Allgemeine Ausschlüsse der Versicherungsdeckungen und Zuschläge: Alle Schäden am Fahrzeug sowie die Abnutzung einzelner Teile unterliegen der Prüfung und Begutachtung durch sachverständiges Personal. Schäden, die nicht durch die vereinbarten Versicherungsdeckungen abgedeckt sind oder auf Fahrlässigkeit des Kunden zurückzuführen sind, sind vom Kunden zu tragen.
Die angebotenen Deckungen umfassen keine Schäden an den strukturellen Bauteilen des Fahrzeugs, dem Unterboden sowie der Innen- und Außenausstattung. Diese Ausschlüsse dienen lediglich der Information; eine vollständige Übersicht aller nicht gedeckten Schäden sowie der jeweiligen Reparaturkosten ist in der dem Vertrag beigefügten Tabelle enthalten. Diese Tabelle ist in den Geschäftsräumen von OK MOBILITY, auf der Webseite von OK MOBILITY oder auf andere Weise, die OK MOBILITY für angemessen hält, zugänglich.
Keine Deckung umfasst Schäden, die durch Krieg, Naturkatastrophen (wie Hagel oder Schneesturm), Terrorismus, Aufruhr, staatliche Eingriffe, grobe Fahrlässigkeit des Kunden, Verlassen des Fahrzeugs, Unfälle infolge von Straftaten sowie alle in den Punkten 12 und 13 beschriebenen Aktivitäten entstehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich ebenfalls nicht auf persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug belassen, aufbewahrt oder transportiert werden.
11.2. Pannen oder Unfälle nach Vertragsbeendigung: Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und OK MOBILITY werden alle während der Vertragslaufzeit verursachten Schäden und Pannen begutachtet. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Kosten für die Reparatur dieser Schäden zu tragen. OK MOBILITY informiert den Kunden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rückgabe des Fahrzeugs über die fälligen Kosten.
11.3. Für den Verlust von Schlüsseln, Fahrzeugdokumenten oder Zubehörteilen werden dem Kunden die Kosten für den Ersatz gemäß den jeweils geltenden Tarifen in Rechnung gestellt.
12. Unfälle, Raubüberfälle, Vandalismus
12.1. Im Falle eines Unfalls, Diebstahls, einer strafbaren Handlung oder Vandalismus (siehe 12.2), die das Fahrzeug betreffen, ist der Kunde verpflichtet:
A. Den Vorfall unverzüglich der Polizei zu melden.
B. Ein Unfallprotokoll gemäß dem im Fahrzeug vorhandenen amtlichen Vordruck auszufüllen. Dabei sind mindestens das amtliche Kennzeichen, der Name und die Anschrift des Unfallgegners sowie der Name des Versicherers und, soweit möglich, die Versicherungsnummer anzugeben.
C. Den Unfall kurz und präzise zu beschreiben sowie gegebenenfalls die Namen von Zeugen zu notieren.
D. Keine vorzeitigen Schuldeingeständnisse oder Verantwortung für den Unfall abzugeben.
E. Das Fahrzeug nicht zu verlassen, ohne angemessene Maßnahmen zum Schutz vor weiteren Schäden zu treffen. Dies umfasst insbesondere das Abschließen des Fahrzeugs sowie die Sicherstellung, dass der Verkehr nicht behindert wird.
F. OK MOBILITY unverzüglich über den Vorfall zu informieren, und zwar über die Notfallnummer +34 971 928 603. Erfolgt die Benachrichtigung nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem Schadenereignis, so haftet der Kunde für sämtliche mit der Reparatur verbundenen Kosten sowie für Folgekosten. Zudem ist der Kunde verpflichtet, eine Entschädigung für den Fahrzeugausfall in Höhe des Tagesmietpreises zu zahlen, der auf Basis des zuletzt gezahlten Abonnementpreises für die Tage der Nichtverfügbarkeit berechnet wird.
12.2. Beispiele für strafbare Handlungen oder Vandalismus am Fahrzeug umfassen: Diebstahl oder Raub des Fahrzeugs, Diebstahl oder Raub von außen- oder innenliegenden Fahrzeugteilen wie Rädern, Reifen oder Sitzen; gewaltsamen Einbruch mit Beschädigung der Scheiben oder Karosserie sowie andere Vandalismusschäden. Diese Aufzählung dient lediglich zur Veranschaulichung und ist nicht abschließend.